2.1 Äquivalenzabkommen EU - USA
Zur Biofach 2012 unterschrieben die EU und die USA ein wechselseitiges Anerkennungsabkommen, das zum 1. Juni 2012 in Kraft treten wird.
Info: GfRS Merkblatt 21 NOP, Fragen und Antworten
Ab diesem Stichtag ist für Öko-Erzeugnisse aus den USA keine Vermarktungsermächtigung mehr erforderlich, wenn diese durch das wechselseitige Anerkennungsabkommen erfasst werden. Auch für den Export in die USA ist keine NOP-Zertifizierung mehr erforderlich.
Das Abkommen erfasst Öko-Erzeugnisse, die entweder in der EU oder den USA erzeugt worden sind oder bei denen der letzte Verarbeitungs- bzw. Etikettierungsschritt in der EU oder den USA stattgefunden hat.
Bestimmte Produktkategorien werden nicht anerkannt. Hierbei handelt es sich um NOP-zertifizierte Äpfel und Birnen aus den USA, die mit Antibiotika (wie Tetracyclin und Streptomycin) gegen Feuerbrand behandelt wurden und um tierische Öko-Produkte aus der EU, bei denen die Tiere mit Antibiotika behandelt wurden. Wein fällt in den Anwendungsbereich des Handelsabkommens, wenn die USDA organic labeling requirements eingehalten werden (wenn Schwefel zugesetzt wird, dann nicht mehr als 100 mg/l). Aquakulturerzeugnisse und verarbeitete Aquakulturerzeugnisse sind generell von diesem Abkommen ausgenommen.
2.2 Verzeichnis gleichwertiger Öko-Kontrollstellen
Die Arbeiten zu einem ersten Update des im Dezember veröffentlichten ersten Verzeichnisses von nach gleichwertigen Öko-Standards arbeitenden Drittlands-Öko-Kontrollstellen laufen auf Hochtouren. Viele international tätige Öko-Kontrollstellen waren auf der im Dezember veröffentlichten Liste noch nicht genannt. Eine Veröffentlichung einer erweiterten Liste wird noch vor dem Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. Juli 2012 erwartet.
🍲 Spaghetti mit roter Linsenbolognese, dazu Erbsen, Hirtenkäse und gegrilltes Gemüse
🍲 Farfalle mit Brokkolisauce, dazu hausgemachtes Möhrenpesto, Gemüse und Käse
Zubereitet hat es das VDSKC-Mitglied Mammas Canteen GmbH. Die Kinder können sich am Free-flow-Büfett selbst bedienen und sich das Essen so zusammenstellen, wie es ihnen am besten schmeckt. Frisches Obst als Nachtisch gehört genauso dazu wie ein Salatteller.
Schulessen wird gern öffentlich kritisiert, wenn es Negativbeispiele gibt. Wir zeigen, dass es auch anders geht. Der VDSKC e.V. setzt sich für verbindliche #Qualitätsstandards in der Schulverpflegung ein, denn ein ausgewogenes Mittagessen ist mehr als nur eine Mahlzeit – es ist die Grundlage für Konzentration, #Lernfähigkeit und #Gesundheit der Schulkinder.
Die meisten Kommunen/Schulträger geben bei der Ausschreibung von Schulessen keine Standards vor. Entscheidendes Kriterium für die Auftragsvergabe ist noch viel zu oft der #Preis.
❓Warum sind #Qualitätsstandards wichtig❓
Sie garantieren, dass frische, nährstoffreiche und nachhaltige Zutaten verwendet werden. Kinder, die gesund essen, sind nicht nur leistungsfähiger, sondern entwickeln auch langfristig gesündere Essgewohnheiten.
❓Welche Standards sind sinnvoll❓
Die The German Nutrition Society (DGE) hat detaillierte Vorgaben für gesundes Schulessen erarbeitet. Dazu gehören etwa ein tägliches Angebot von frischem #Obst und #Gemüse, mindestens einmal wöchentlich #Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte, viele pflanzliche Proteine und ein reduzierter Einsatz von Zucker und Salz. Auch #Nachhaltigkeit spielt eine wichtige Rolle. Vorgaben fürs Schulessen können regionale und saisonale Produkte fördern. Bio-Quoten unterstützen die ökologische Landwirtschaft. Kinder können so nebenbei lernen, wo Lebensmittel herkommen und wie wichtig bewusster Konsum ist.
Investitionen in #GutesSchulessen sind Investitionen in die Zukunft der kommenden Generationen.