1) Auf dem Weg zum neuen EU-Bio-Recht!
Die neue EU-Öko-Basisverordnung wurde am 19. April 2018 durch das europäische Parlament angenommen. Die Abstimmung im Ministerrrat wird voraussichtlich im Juni stattfinden. Nach dem Zeitplan der EU-Kommission startet die Arbeit an den delegierten Rechtsakten und den Durchführungsrechtsakten mit den Produktionsvorschriften. 2019 folgen die Kontrollvorschriften und Kennzeichnungsregeln sowie die Vorgaben für den Handel mit Drittländern.
2) Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1) Vegetatives Vermehrungsmaterial
Für den Einsatz von konventionellem Vermehrungsmaterial bei Kernobst gelten besondere Regelungen: Mindestens ein Jahr vor dem geplanten Pflanztermin muss die gewünschte Sorte bei einer Bio-Baumschule oder einem bio-zertifizierten Zwischenhändler bestellt worden sein. Wenn dann trotz termingerechter Bestellung keine Jungbäume mit der vereinbarten Qualität geliefert werden können und die Nichtverfügbarkeit für Bio-Jungbäume der gewünschten Sorte und Qualität zum geplanten Liefertermin nachgewiesen wird, kann eine Genehmigung erteilt werden.
3) Import
3.1) Anhang III und IV VO (EG) Nr. 1235/2008
Die Verordnung 2017/2329 ändert das Verzeichnis der als gleichwertig anerkannten Drittländer und das Verzeichnis der gleichwertigen Drittlands-Öko-Kontrollstellen erneut ab.
3.2) Arbeitsgruppe "Drittlandsimporte"
Auf Initiative von VAZ und GfRS haben die Landes-Ökobehörden eine neue Arbeitsgruppe eingerichtet, in der die besonderen Risikolage bei Drittlandsimporten von Öko-Ware erörtert und entsprechende Maßnahmen festgelegt werden sollen.
🍲 Spaghetti mit roter Linsenbolognese, dazu Erbsen, Hirtenkäse und gegrilltes Gemüse
🍲 Farfalle mit Brokkolisauce, dazu hausgemachtes Möhrenpesto, Gemüse und Käse
Zubereitet hat es das VDSKC-Mitglied Mammas Canteen GmbH. Die Kinder können sich am Free-flow-Büfett selbst bedienen und sich das Essen so zusammenstellen, wie es ihnen am besten schmeckt. Frisches Obst als Nachtisch gehört genauso dazu wie ein Salatteller.
Schulessen wird gern öffentlich kritisiert, wenn es Negativbeispiele gibt. Wir zeigen, dass es auch anders geht. Der VDSKC e.V. setzt sich für verbindliche #Qualitätsstandards in der Schulverpflegung ein, denn ein ausgewogenes Mittagessen ist mehr als nur eine Mahlzeit – es ist die Grundlage für Konzentration, #Lernfähigkeit und #Gesundheit der Schulkinder.
Die meisten Kommunen/Schulträger geben bei der Ausschreibung von Schulessen keine Standards vor. Entscheidendes Kriterium für die Auftragsvergabe ist noch viel zu oft der #Preis.
❓Warum sind #Qualitätsstandards wichtig❓
Sie garantieren, dass frische, nährstoffreiche und nachhaltige Zutaten verwendet werden. Kinder, die gesund essen, sind nicht nur leistungsfähiger, sondern entwickeln auch langfristig gesündere Essgewohnheiten.
❓Welche Standards sind sinnvoll❓
Die The German Nutrition Society (DGE) hat detaillierte Vorgaben für gesundes Schulessen erarbeitet. Dazu gehören etwa ein tägliches Angebot von frischem #Obst und #Gemüse, mindestens einmal wöchentlich #Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte, viele pflanzliche Proteine und ein reduzierter Einsatz von Zucker und Salz. Auch #Nachhaltigkeit spielt eine wichtige Rolle. Vorgaben fürs Schulessen können regionale und saisonale Produkte fördern. Bio-Quoten unterstützen die ökologische Landwirtschaft. Kinder können so nebenbei lernen, wo Lebensmittel herkommen und wie wichtig bewusster Konsum ist.
Investitionen in #GutesSchulessen sind Investitionen in die Zukunft der kommenden Generationen.