1 Aktuelles zum Biorecht
1.1 AFI-Konferenz zum Thema Rückstände und Food Fraud in Brüssel
Bis zum 31.12.2025 soll die EU-Kommission gemäß Artikel 29 (4) der VO (EU) 2018/848 dem Europäischen Rat und dem EU-Parlament einen Bericht über die Umsetzung des Art. 29 der EU-Bio-Verordnung vorlegen. Auf Kommissionsebene laufen die diesbezüglichen Vorbereitungen mit Hochdruck. In einer Arbeitsgruppe, an der verschiedene Kommissionsdienststellen beteiligt sind, wird die Relevanz von 20 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen für Verdachtsmeldungen in der ökologischen Produktion bewertet. Aktuell wird zudem eine Umfrage zur Umsetzung des Artikel 29 in den Mitgliedsstaaten durchgeführt.
Zur Thematik der amtlichen Untersuchungen bei vermutetem Lebensmittelbetrug auf dem Bio-Markt findet vom 27.-28.05.2025 eine Konferenz der Anti-Fraud-Initiative in Brüssel statt. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Eine Teilnahme ist ohne Teilnahmegebühren möglich.
1.2 Fit4Future – Bürokratieabbau bei der EU-Bio-Verordnung
Nach einer Konsultation von Stakeholdern und EU-Mitgliedsstaaten forderte der der Rat der Europäischen Union die EU-Kommission auf, einen Aktionsplan zur Entbürokratisierung der Verordnung 2018/848 und ihrer Sekundärgesetzgebung vorzulegen. Grundlage dafür war eine Stellungnahme der „Fit for Future“-Plattform. Diese Plattform war ein Beratungsgremium der Europäischen Kommission in den Jahren 2021 bis 2024. Sie ist im weiteren Sinne mit der Funktion des Nationalen Normenkontrollrats in Deutschland vergleichbar. Fit for Future hatte zum Ziel, den Verwaltungsaufwand für Bürger:innen sowie Unternehmen in der EU zu verringern. Die Plattform setzte sich einerseits aus einer Gruppe von Regierungsvertreterinnen und -vertretern und andererseits einer Gruppe von Interessensvertretern aus Wirtschaft, Sozialpartnern und zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammen.
2 Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1 Weidemaximierung für Bio-Tiere
Das von der EU-Kommission gegen Deutschland eingeleitete Pilotverfahren wurde Ende 2024 abgeschlossen. Das von Deutschland vorgelegte Weidepapier für Pflanzenfresser wurde von der Kommission akzeptiert.
2.2 Überdachung für Schweineausläufe
Nach Auffassung der EU-Kommission dürfen die Mindestauslaufflächen bei Schweinen zu maximal 50% überdacht sein. Bis zum 31.12.2030 gibt es eine Übergangsfrist. Im Fall von Altgebäuden, Regionen mit durchschnittlichen Niederschlagsmengen über 1.200 mm sowie für ferkelführende Sauen und Absetzferkeln bis 35 kg Lebendgewicht wird auch über die Übergangsfrist hinaus eine Überdachung bis 75% geduldet.
2.3 Mindestauslauffläche bei Geflügel
Die zuständigen Landes-Öko-Behörden mussten aufgrund eines Verfahrens der EU-Kommission zudem festlegen, dass Voraufzuchtställe bei Geflügel ab dem ersten Lebenstag die erforderliche Mindestauslauffläche vorhalten müssen – auch wenn die Tiere noch zu jung sind, um den Auslauf zu nutzen. Auch hier besteht eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2030.
2.4 Weinbau: Allgemeinverfügung Reben für nicht-ökologisches Pflanzgut
Für Reben gilt auch im Jahr 2025 eine Allgemeinverfügung. Nicht-ökologisches Pflanzgut kann also eingesetzt werden, eine Einzelgenehmigung muss nicht beantragt werden. Die im Rahmen der Allgemeinverfügung verwendeten Mengen müssen jedoch vor der Pflanzung in der Onlinedatenbank www.organicxseeds.de registriert werden.
Achtung: Die Allgemeinverfügung bezieht sich nur auf Weinreben und nicht auf Saatgut zu Begrünungszwecken. Vor dem Einsatz von konventionellem Saatgut zur Begrünung muss über organicXseeds geprüft werden, ob ökologische Ware bzw. Umstellungsware verfügbar ist. Nur wenn dies nicht der Fall ist, kann die gewünschte Sorte beantragt werden. Die Genehmigung muss vor der Aussaat vorliegen und ist auf eine Saison begrenzt.
3 Aufbereitung/Verarbeitung
3.1 Produktion von entalkoholisiertem Bio-Wein ab 18. März 2025 möglich
Am 26.02.2025 wurde die Ergänzung der EU-Bio-Verordnung zu entalkoholisiertem Wein im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Diese wurde zum 18.03.2025 rechtswirksam, so dass ab diesem Termin mit der Produktion von alkoholfreiem Bio-Wein nach den neuen Regeln gestartet werden konnte.
Für Bio-Produkte erlaubt ist nur das Verfahren der Vakuumrektifikation, auch Vakuumdestillation genannt. Eine Entalkoholisierung mittels Membranverfahren und Spinning Cone Columns ist für Bio-Wein nicht zulässig. Das Endprodukt darf einen Alkoholgehalt von 0,5 % vol. nicht überschreiten, die Temperatur darf während der Herstellung 75 Grad Celsius nicht übersteigen. Ein Einsatz von Dimethyldicarbonat (Velcorin) ist unzulässig.
3.2 Gastronomie: Hilfestellung zur Berechnung des Bioanteils bei Auszeichnung nach Bio-AHVV
Auf ökolandbau.de steht für Gastronomen, die das Bio-AHV-Logo in Gold, Silber, Bronze nutzen wollen und daher monatlich den geldwerten Bio-Anteil berechnen müssen, ein von der GfRS im Auftrag der BLE entwickeltes Unterstützungsangebot zur Dokumentation bereit.
4 Import/Export
4.1 Änderung im Verfahren bei Einfuhr über die Niederlande
Seit 01.03.2025 übernimmt die niederländische Öko-Kontrollstelle SKAL die Prüfung der Drittlandsendungen und die Freigabe der COI in Feld 30. Bislang war dafür der Zoll in den Niederlanden zuständig. Weitere Informationen finden sich hier: https://www.skal.nl/assets/formulieren/New-method-for-handling-organic-import-controls.pdf
4.2 Export nach Puerto Rico
Puerto Rico ist Zollterritorium der USA, was bedeutet, dass Puerto Rico ein offizieller Eingangshafen der USA ist. Für die Einfuhr von EU-Bio-Produkten nach Puerto Rico ist (wie bei der Einfuhr in die USA) daher ein NOP-Importzertifikat, das über die Global Organic Integrity Database ausgestellt wird, erforderlich.
Bei uns geht es nicht nur um den einfachen Transport oder die Lagerung von Waren, sondern um Verantwortung und Nachhaltigkeit. Deshalb freuen wir uns sehr, dass wir das Biozertifikat für unsere Hauptniederlassung gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 erfolgreich erneuern konnten! 🎉
Und das ist noch nicht alles: Unsere Niederlassung in Treuen ist jetzt offiziell auch Teil dieses zertifizierten Netzwerks! 🚛💚
Was bedeutet das Zertifikat für uns und unsere Kunden? Ganz einfach:
Es bestätigt, dass wir die strengen Vorschriften im Umgang mit ökologischen und biologischen Erzeugnissen einhalten. Wir sorgen dafür, dass die Waren auf ihrem Weg zu den Kunden genau die Behandlung bekommen, die sie verdienen – nachhaltig, effizient und nach den höchsten Standards.
Mit der Erweiterung in Treuen setzen wir unseren Kurs fort, die „Qualität, die bewegt“, noch weiter auszubauen. 🙌
Das BIO-Zertifikat wurde erneut von der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH vergeben – ein herzliches Dankeschön für die verlässliche Zusammenarbeit.
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