1) Landwirtschaftsminister einigen sich auf gemeinsame Verhandlungsposition des EU-Agrarrats zur Revision
Beim EU-Agrarrat am 16. Juni 2015 in Luxemburg haben sich die Agrarminister der EU-Mitgliedsstaaten auf eine „gemeinsame Ausrichtung“ zur Neufassung der EU-Rechtsvorschriften über die ökologische Produktion verständigt. Bis zum Ende ihrer Verhandlungen rangen sie um Kompromisse zu strittigen Themen wie den von der EU-Kommission vorgeschlagenen, besonderen Rückstands-Grenzwerten für Öko-Erzeugnissen, der Kontrollfrequenz für die Bio-Inspektionen und die vorgeschlagenen neuen Regeln für Importe von Öko-Produkten aus Drittländern.
Mit der „gemeinsamen Ausrichtung“ des Rates ist der Gesetzgebungsprozess aber noch nicht beendet. Für den Herbst 2015 wird mit der Stellungnahme des EU-Parlaments zum Gesetzgebungsvorschlag gerechnet, die zahlreiche Änderungsanträge enthalten wird. Danach beginnt der Trilog, in dem EU-Kommission, Rat und EU-Parlament einen gemeinsamen Kompromiss aushandeln. Dem Verhandlungsergebnis aus dem Trilog müssen dann schließlich Rat und Parlament abschließend zustimmen, so dass mit dem Inkrafttreten des neuen EU-Bio-Rechts nicht vor Jahresbeginn 2018 zu rechnen ist.
2) Öko-Kennzeichnung von AHV-Produkten
In Gastronomie und Großküchen können Öko-Produkte nach geltender Rechtslage als Zutaten, Komponenten oder Öko-Menüs ausgelobt werden.
In der Praxis treten bei der Umsetzung der gewählten Auslobungsvariante häufig Fehler auf. Bei Komponenten und Öko-Menüs müssen i.d.R. alle Zutaten aus ökologischer Produktion stammen. Es müssen also alle Zutaten in der Küche gegen Öko-Zutaten ausgetauscht werden.
Das GfRS-Zertifikat weist die gewählte AHV-Auslobungsvariante aus.
3) Import aus Drittländern
3.1 Anpassung der Drittlandsliste und des Verzeichnisses gleichwertiger Öko-Kontrollstellen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/931 wurde das Verzeichnis anerkannter Drittländer (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) und das Verzeichnis von durch die EU anerkannten Drittlands-Kontrollstellen (Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008) erneut geändert. Eine konsolidierte Fassung ist auf der GfRS-Internetseite verfügbar.
Für das Verzeichnis anerkannter Drittländer ergeben sich folgende Änderungen: In Australien und Japan ändern sich die Namen von zuständigen Behörden und Kontrollstellen. Die Listung von Tunesien und den Vereinigten Staaten ist nicht mehr befristet.
Auch das Verzeichnis der durch die EU anerkannten, gleichwertigen Drittlands-Kontrollstellen wird modifiziert. Die Kontrollstelle ETKO aus der Türkei wurde aus dem Verzeichnis gestrichen. Die ABG und die SGS aus Österreich geben ihre Drittlandstätigkeit auf.
Für verschiedene andere Kontrollstellen ergeben sich Änderungen bei den Drittländern und den Produktkategorien.
🥉 32 unserer 35 eigenen Jugendherbergen haben das Bio-Label in Bronze erhalten und die Jugendherberge Oberstdorf wurde sogar mit dem Gold-Label ausgezeichnet.
🧑🦽 Unsere Jugendherberge München Park hat das Signet “Bayern barrierefrei” erhalten.
🥨 Die erarbeiteten Maßnahmen aus dem Projekt "Wertschätzen statt Wegwerfen" wurden flächendeckend auf unsere Jugendherbergen ausgerollt.
🌈 Mit unserer Diversitäts-Mission haben wir andere Landesverbände des DJH inspiriert und geben unser Wissen gern weiter.
Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern blicken in die Zukunft. 2025 steht bereits vor der Tür mit spannenden Zielen und Plänen. Wir möchten...
... alle eigenen Jugendherbergen mit dem Bronze Bio-Zertifikat auszeichnen – einige Häuser werden das Silber-Label erreichen.
... weitere PV-Anlagen auf den Dächern der Jugendherbergen installieren.
... unserer Diversitäts-Mission durch die Arbeit der AG Inklusion sowie unserer Projektgruppe Vielfalt@DJH im Verband implementieren; beispielsweise durch Ausweitung inklusiver Angebote oder Adaptierung interner Formulare und Dokumente.
Vielen Dank an unsere Mitglieder, Partner und Mitarbeitende! Ohne eure Unterstützung und Engagement wären diese Erfolge nicht möglich gewesen. Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2025 mit euch.
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