1) Aktuelles zum Biorecht
1.1) Alkoholfreier Wein – neue Regelungen
Eine EU-Bio-Zertifizierung für alkoholfreie Weine ist seit 2024 aufgrund eines Verfahrensfehlers in Brüssel nicht mehr möglich. Aktuell überarbeitet die EU-Kommission Anhang II Teil VI der Verordnung (EU) 2018/848. Die Herstellung von entalkoholisiertem Bio-Wein mittels Vakuumdestillation oder teilweiser Vakuumverdampfung soll so wieder ermöglicht werden.
2) Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1) Notfallzulassungen Pflanzenbau
Derzeit gibt es zwei Notfallzulassungen:
- Quassia: Zur Bekämpfung von Sägewespen in Kern- und Steinobst sowie Hopfen liegt aktuell eine pflanzenschutzrechtliche Notfallzulassung des BVL für Quassiaextrakt vor. Diese ist bis zum 16.07.2024 befristet.
- Novodor: Zur Bekämpfung von Kartoffelkäfern liegt aktuell eine pflanzenschutzrechtliche Notfallzulassung des BVL für Novodor vor. Diese ist bis zum 20.08.2024 befristet
Der Einsatz von Quassia und Novodor darf grundsätzlich nur bei Bedarf erfolgen und es sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Einzelne Bundesländer machen weitere Vorgaben, daher informieren Sie sich bitte vor dem Einsatz bei der GfRS.
2.2) Förderung der Bio-Schweinehaltung
Am 1. März ist das Bundesprogramm zur Förderung von Stallneu- und -umbauten
angelaufen. Anträge können bei der BLE eingereicht werden.
2.3) Zufütterung von nichtökologischen Eiweiß-Futtermitteln für Jungtiere (Geflügel und Schweine)
Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK) hat den zuständigen Behörden der Länder empfohlen, 2024 die Zufütterung von nichtökologisch erzeugten Eiweiß-Futtermitteln bei Junggeflügel, Ferkeln und Läufern in Höhe von bis zu 5 % der Trockenmasse der Futtermittel landwirtschaftlichen Ursprungs zu dulden. Informieren Sie sich bitte vor dem Einsatz bei der GfRS.
Wichtig zu wissen: Der zulässige Anteil nichtökologischer Eiweiß-Futtermittel wird nach dem 31.12.2024 von 5 % auf 3 % abgesenkt, die grundsätzliche Möglichkeit zum Einsatz endet nach aktueller Rechtslage spätestens zum 31.12.2026.
2.4) FAQs Bienenhaltung
Die EU-Kommission hat ein Dokument mit Fragen und Antworten
zur Umsetzung der EU-Öko-Verordnung im Bereich Imkerei erstellt.
3) Aufbereitung/Verarbeitung
3.1) Überarbeitung Anhänge VO (EU) 2021/1165
Die Anhänge der VO (EU) 2021/1165 (Betriebsmittel) werden derzeit von der EU-Kommission überarbeitet. Änderungen werden vor allem in Anhang V Teil 1 (Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfsstoffe) erwartet.
3.2) Bio Außer-Haus-Verpflegung: neuer Leitfaden
Im Oktober 2023 ist die Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV) in Kraft getreten. Zusammen mit Averdis hat die GfRS einen praxisnahen Leitfaden zur Umsetzung der Bio-AHVV
herausgebracht.
4) Import/Export
4.1) Umstellung auf Konformität
Bis zum Jahresende 2024 werden Bio-Importe auf Konformität umgestellt. Konkret heißt das: In allen Drittländern, die kein Abkommen mit der EU haben, muss ab Januar 2025 die Öko-Verordnung angewendet werden, wenn die Erzeuger in die EU importieren wollen. Die bisher anerkannten äquivalenten Standards nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 laufen aus. Im Zuge dieser Umstellung müssen zunächst Kontrollstellen für die Drittstaaten zugelassen werden. Die zugelassenen Kontrollstellen werden in Anhang II der VO (EU) 2021/1378
aufgeführt. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1748
wurden am 24.06.2024 die ersten Kontrollstellen zur Auflistung in Anhang II zugelassen.
Auch wenn die Kontrollstellen in den nächsten Monaten sukzessiv zugelassen werden, haben die Erzeugerinnen und Erzeuger im Drittland damit noch kein Zertifikat gemäß der Öko-Verordnung 2018/848. Die Übergangsfrist, in der die Zertifikate noch nach Verordnung (EG) Nr. 834/2007 gültig sind, gilt derzeit bis 15.10.2025.
4.2) Neue Regelung für Hochrisikoprodukte aus Drittländern
Bislang wurden die Hochrisikoprodukte aus EU-Drittländern, welche bei Einfuhr in die EU stärker kontrolliert werden, in Leitlinien
festgehalten. Ab 2025 sollen die Produkte und Drittländer in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt und jährlich aktualisiert werden. Hierdurch wird die Verbindlichkeit erhöht.
Wir lieben Bio-Lebensmittel 💛 – und bei EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG
Alnatura
Letzten Freitag habe ich „meinen“ EDEKA in Hamburg und den Geschäftsführer
Frank und ich kennen uns noch aus meiner Hamburger Agenturzeit und so habe ich mich besonders gefreut, ihn in unserer neuen partnerschaftlichen Zusammenarbeit wiederzusehen.
Frank leitet mit seinem Team neun EDEKA-Märkte im Herzen von Hamburg. Gemeinsam sind wir im größten Markt in St. Georg unterwegs gewesen und sprachen über Marken, Bio-Sortimente und die Platzierung von Bio-Produkten.
👉 Bio hat noch riesiges Potenzial!
Aktuell liegt der Bio-Anteil am gesamten Lebensmittelumsatz in Deutschland gerade einmal bei 7 % – da geht noch deutlich mehr!
Der größte Bio-Umsatz wird realisiert im LEH (z. B. bei EDEKA) und in den Drogerien.
Frank und ich haben diskutiert, wie wir gemeinsam den Bio-Anteil weiter steigern können.
👉Warum ist das wichtig?
Bio bedeutet mehr Genuss und mehr Gesundheit für uns alle!
🍎 Besserer Geschmack: Bio-Produkte entfalten ihren natürlichen Geschmack, weil sie ohne unnötige Zusätze auskommen.
🥦 Reinere Lebensmittel: Bio wird ohne chemisch-synthetischen Pestizid und ohne Gentechnik hergestellt.
💪 Mehr wertvolle Inhaltsstoffe: Studien zeigen, dass Bio-Obst und -Gemüse oft mehr gesundheitsfördernde Antioxidantien und sekundäre Pflanzenstoffe enthalten.
Bio ist sinnvoll für unsere Erde, weil ...
🌍 Bio-Anbau nachweislich zur CO2-Reduktion beiträgt.
🌍 Bio-Böden mehr Wasser speichern, die Bodenfruchtbarkeit fördert und die Artenvielfalt erhalten.
🌍 Bio auf natürliche Regeneration setzt und Ressourcen schont.
👉Wo kauft ihr Bio am liebsten ein?
In Hamburg gibt es viele Möglichkeiten, Bio und Alnatura-Produkte zu kaufen:
🛒 EDEKA Niemerszein
🛒 BUDNI Handels- und Service GmbH & Co. KG
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Es gibt viel zu tun – helft mit, dass Bio weiter wächst! 🌱
Wir arbeiten täglich mit viel Liebe daran, höchste Bio-Qualität zum bestmöglichen Preis für euch anzubieten. 💚
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