1) Aktuelles
1.1 Laufendes Revisionsvorhaben zu den EU-Rechtsvorschriften für die ökologische Produktion
Während in Brüssel noch immer intensive Beratungen stattfinden, die durch die italienische Ratspräsidentschaft forciert werden, hat sich in Deutschland nun am 5. September auch die Agrarministerkonferenz gegen die vollständige Revision des geltenden Rechtsrahmens ausgesprochen. Auch die Koalitionsfraktionen von Union und SPD wenden sich gegen eine Totalrevision. In einem gemeinsamen Antrag warnen sie davor, mit "deutlich überzogenen Anforderungen" das Wachstum im Ökobereich auszubremsen. Ziel müsse es daher sein, das bestehende Regelwerk beizubehalten und lediglich "punktuell und gezielt" fortzuentwickeln. Der Antrag soll am 8. Oktober im Ernährungsausschuss beschlossen und am 16. Oktober im Plenum des Bundestages beraten werden.
2) Landwirtschaft
2.1 Verlängerung der Zukaufmöglichkeit für konventionelle Legehennenküken und von konventionellem Eiweißfuttermittel
Mit der Verordnung (EG) Nr. 354/2014 wurden verschiedene Ausnahmen bis zum Jahresende 2017 verlängert, und zwar die Möglichkeit des Zukaufs von konventionellen Junghennen und des Einsatzes konventioneller Eiweißfuttermittel bis zu 5% in der Jahresration für Schweine und Geflügel.
3) Import
3.1 Anpassung der Drittlandsliste und des Verzeichnisses gleichwertiger Öko-Kontrollstellen
Mit der Verordnung (EG) Nr. 355/2014 und 644/2014 wurden das Verzeichnis anerkannter Drittländer (Anhang III der VO (EG) Nr. 1235/2008) und das Verzeichnis von durch die EU anerkannten Drittlandskontrollstellen (Anhang IV der VO (EG) Nr. 1235/2008) angepasst. Eine konsolidierte Fassung ist auf der GfRS-Internetseite verfügbar.
Bio-Wein kann nun auch aus Neuseeland importiert werden. Die Kontrollstelle LibanCert wurde aus dem Verzeichnis der EU-anerkannten Drittlands-Kontrollstellen gestrichen.
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🍲 Spaghetti mit roter Linsenbolognese, dazu Erbsen, Hirtenkäse und gegrilltes Gemüse
🍲 Farfalle mit Brokkolisauce, dazu hausgemachtes Möhrenpesto, Gemüse und Käse
Zubereitet hat es das VDSKC-Mitglied Mammas Canteen GmbH. Die Kinder können sich am Free-flow-Büfett selbst bedienen und sich das Essen so zusammenstellen, wie es ihnen am besten schmeckt. Frisches Obst als Nachtisch gehört genauso dazu wie ein Salatteller.
Schulessen wird gern öffentlich kritisiert, wenn es Negativbeispiele gibt. Wir zeigen, dass es auch anders geht. Der VDSKC e.V. setzt sich für verbindliche #Qualitätsstandards in der Schulverpflegung ein, denn ein ausgewogenes Mittagessen ist mehr als nur eine Mahlzeit – es ist die Grundlage für Konzentration, #Lernfähigkeit und #Gesundheit der Schulkinder.
Die meisten Kommunen/Schulträger geben bei der Ausschreibung von Schulessen keine Standards vor. Entscheidendes Kriterium für die Auftragsvergabe ist noch viel zu oft der #Preis.
❓Warum sind #Qualitätsstandards wichtig❓
Sie garantieren, dass frische, nährstoffreiche und nachhaltige Zutaten verwendet werden. Kinder, die gesund essen, sind nicht nur leistungsfähiger, sondern entwickeln auch langfristig gesündere Essgewohnheiten.
❓Welche Standards sind sinnvoll❓
Die The German Nutrition Society (DGE) hat detaillierte Vorgaben für gesundes Schulessen erarbeitet. Dazu gehören etwa ein tägliches Angebot von frischem #Obst und #Gemüse, mindestens einmal wöchentlich #Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte, viele pflanzliche Proteine und ein reduzierter Einsatz von Zucker und Salz. Auch #Nachhaltigkeit spielt eine wichtige Rolle. Vorgaben fürs Schulessen können regionale und saisonale Produkte fördern. Bio-Quoten unterstützen die ökologische Landwirtschaft. Kinder können so nebenbei lernen, wo Lebensmittel herkommen und wie wichtig bewusster Konsum ist.
Investitionen in #GutesSchulessen sind Investitionen in die Zukunft der kommenden Generationen.