Zum Jahresbeginn 2022 ändern sich in Deutschland die behördlichen Zuständigkeiten für die Prüfung und Freigabe von Bio-Importen aus Drittländern.
Statt des Zolls werden künftig die zuständigen Landes-Öko-Behörden die ökorechtliche Prüfung für die einzelnen Importvorgänge aus Drittländern vor der Verzollung durchführen. Die Sendungen müssen also vor Eintreffen immer zunächst bei der Landes-Öko-Behörde angemeldet werden. Die Prüfung der Landes-Öko-Behörden umfasst für alle Importpartien eine Prüfung der in TRACES durch die Drittlands-Öko-Kontrollstelle hinterlegten Dokumente und darüber hinaus stichprobenartig Nämlichkeitskontrollen und risikoorientierte Warenkontrollen. Die Prüfung muss immer vor der Verzollung durchgeführt werden und wird in der Kontrollbescheinigung (COI) dokumentiert.
Grenzkontrollpflichtige Bio-Partien, die aus phytosanitären oder aus anderen lebens-/futtermittelrechtlichen Gründen bei einer Grenzkontrollstelle (GKS) vorgeführt werden müssen, werden dort geprüft. Eine Liste solcher Erzeugnisse findet sich u.a. in den Anhängen der der VO (EU) 2021/632, (EU) 2019/1793 und der VO (EU) 2019/2072 (bitte konsolidierte Fassungen nutzen). Weitere Auskünfte zur GKS-Pflichtigkeit von Importpartien geben GKS und Zoll. Das COI wird bei der Anmeldung an der Grenzkontrollstelle im Teil 1 des Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) in TRACES hinzugefügt (Feld I.9 – Begleitdokumente) und der Warentyp (Öko/Organic) im
Feld I.31 angegeben. Bei der GGED-Erstellung durch die GKS wird im Teil 2 GGED (bei Feld II.5 – andere Kontrollen) auf die ordnungsgemäß erfolgte Öko-Kontrolle hingewiesen.
Alle anderen Partien werden am Ort der Überführung in den zollrechtlichen Verkehr kontrolliert. Dieser Ort kann im COI bis zur Anmeldung der Sendung durch den Importeur geändert werden.
Für einen reibungslosen Ablauf ist eine möglichst rasche und rechtzeitige Anmeldung der einzelnen Importe bei der zuständigen Landes-Öko-Behörde von großer Bedeutung.
Darüber hinaus werden in Kürze neue Leitlinien der EU-Kommission für Hochrisikoländer erwartet. Nach aktuellem Stand wird eine zusätzliche Beprobung, die durch die GfRS koordiniert wird, beim Erstempfang der Partien erforderlich werden.
Mit der neuen EU-Bio-Verordnung kommt auch ein neues Format für die Kontrollbescheinigung (COI). Vor dem 1. Januar 2022 ausgestellte COI werden selbstverständlich noch abgefertigt. Nach behördlicher Mitteilung wurden die bisher registrierten Kontrollorte aufgrund des Einpflegens der neuen Zuständigkeiten der Grenzkontrollstellen (GKS) in TRACES gelöscht . Damit können COI, die vor dem 1.01.2022 ausgestellt wurden, ab dem 1.01.2022 nicht mehr abgezeichnet werden. Es ist erforderlich, dass die Importeure ab dem 1.01.2022 die bereits angelegten COI's aktualisieren, indem sie die bisher in Feld 9 (alt) eingetragenen Kontrollorte durch die neuen ersetzen. Sofern es sich um Nicht-GKS-Partien handelt, sollte die Aktualisierung auch schon früher möglich sein.
Nachfolgend haben wir die uns vorliegenden Rundschreiben der Landes-Öko-Behörden zum neuen Verfahren zusammengestellt und empfehlen dringend, die dort beschriebenen Vorgaben zu beachten.
🥉 32 unserer 35 eigenen Jugendherbergen haben das Bio-Label in Bronze erhalten und die Jugendherberge Oberstdorf wurde sogar mit dem Gold-Label ausgezeichnet.
🧑🦽 Unsere Jugendherberge München Park hat das Signet “Bayern barrierefrei” erhalten.
🥨 Die erarbeiteten Maßnahmen aus dem Projekt "Wertschätzen statt Wegwerfen" wurden flächendeckend auf unsere Jugendherbergen ausgerollt.
🌈 Mit unserer Diversitäts-Mission haben wir andere Landesverbände des DJH inspiriert und geben unser Wissen gern weiter.
Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern blicken in die Zukunft. 2025 steht bereits vor der Tür mit spannenden Zielen und Plänen. Wir möchten...
... alle eigenen Jugendherbergen mit dem Bronze Bio-Zertifikat auszeichnen – einige Häuser werden das Silber-Label erreichen.
... weitere PV-Anlagen auf den Dächern der Jugendherbergen installieren.
... unserer Diversitäts-Mission durch die Arbeit der AG Inklusion sowie unserer Projektgruppe Vielfalt@DJH im Verband implementieren; beispielsweise durch Ausweitung inklusiver Angebote oder Adaptierung interner Formulare und Dokumente.
Vielen Dank an unsere Mitglieder, Partner und Mitarbeitende! Ohne eure Unterstützung und Engagement wären diese Erfolge nicht möglich gewesen. Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2025 mit euch.
#Jahresrückblick #Rückblick2024