1) Aktuelles zum Biorecht
1.1) Wann dürfen Bio-Produkte aus Ländern außerhalb der EU das europäische Bio-Siegel tragen?
Aus Drittländern importierte Erzeugnisse dürfen nur dann das EU-Bio-Logo tragen, wenn sie vollständig gemäß den Produktionsvorgaben der EU-Bio-Verordnung erzeugt wurden. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Vorlageverfahren des Bundesverwaltungsgerichts klargestellt. (EuGH, Urt. v. 04.10.2024, Rechtssache C-240/23).
Der juristische Dienst der EU-Kommission beschäftigt sich momentan mit den Konsequenzen dieses Urteils. Ende Januar 2025 wird eine Interpretation erwartet. Die Folgen für Bio-Produkte aus durch die EU anerkannten Drittländern (Anhang 1 der VO (EU) 2021/2325 und Drittländer mit Handelsabkommen) und auch aus ihnen hergestellte Verarbeitungsprodukte können erheblich sein.
1.2) Fit4Future
Zur Vereinfachung der EU-Bio-Verordnung wurden im Rahmen von Fit4Future EU-Mitgliedsstaaten und Stakeholder konsultiert. Am 17.10.2024 wurde der Abschlussbericht veröffentlicht.
2) Landwirtschaftliche Erzeugung
2.1) Geflügelstallungen
Ab dem 01.01.2025 treten Änderungen zu den baulichen Anforderungen an Geflügelstallungen in Kraft:
- Kaltscharraum: Damit der 24 Stunden zugängliche Kaltscharraum von Geflügelställen weiterhin zur Stallgrundfläche gezählt werden kann, muss dieser ab dem 1.01.2025 so isoliert sein, dass kein Außenklima herrscht. Alternativ muss gegebenenfalls der Tierbesatz reduziert werden (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (3)).
- Sitzstangen bzw. erhöhte Sitzebenen in Mastgeflügelställen: Ab dem 1.01.2025 müssen Geflügelstallungen für Masthähnchen (und Perlhühner) mit mindestens 25 cm² erhöhter Sitzebene bzw. 5 cm Sitzstange je Tier ausgestattet sein. Bei Puten und Bruderhähnen sind mindestens 100cm² erhöhte Sitzebene bzw. 10cm Sitzstange je Tier anzubieten (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (4)).
2.2) Blauzungenkrankheit
Seit Juli 2024 breitet sich die Blauzungenkrankheit massiv in Deutschland aus. Der Status "frei von der BT" wurde für Deutschland ausgesetzt. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung von Wiederkäuern. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken, sogenannte Gnitzen, übertragen. Daher tritt die Seuche saisonal gehäuft in der warmen Jahreszeit auf. Krankheitssymptome sind unter anderem Hautveränderungen im Maulbereich, Rückgang der Milchleistung und reduziertes Allgemeinbefinden. (Quelle BMEL)
Ist ein Biobetrieb betroffen und muss seine Tiere im Zuge der Blauzungenkrankheit separieren oder behandeln, so gelten die üblichen Anforderungen. Die doppelte Wartezeit auf Medikamente ist einzuhalten und zu dokumentieren.
2.3) Verwendung nicht-ökologischer Edelreiser
Im Rahmen des Jahrestreffens 2024 der Fachgruppe Öko-PVM "Gehölze und Zierpflanzen" ist das Thema "Umgang mit Edelreisern im Obstbau" erneut aufgegriffen worden. Edelreiser sind einjährige Triebe, die zur Veredlung von z.B. Obstgehölzen genutzt werden.
Es wurde der Beschluss gefasst, dass auch der Zukauf von nichtökologischen Edelreisern über die Datenbank www.organicxseeds.de dokumentiert werden muss. Dazu wurde die Sortengruppe "Edelreiser" angelegt. Die ist auf "Allgemeine Genehmigung" gesetzt, da es mittelfristig kein Angebot von ökologischen Edelreisern geben wird. Betriebe sollen sich die entsprechende Allgemeingenehmigung zur Bestätigung ausdrucken und zur Inspektion vorlegen.
3) Aufbereitung/Verarbeitung
3.1) Alkoholfreier Wein
Für Januar 2025 ist ein delegierter Rechtsakt geplant. Mit der Aufnahme der Vakuumdestillation als Verfahren zur vollständigen Entalkoholisierung von Wein soll die Rechtslücke für die Herstellung und Vermarktung von alkoholfreiem Bio-Wein geschlossen werden.
3.2) Layout EU-Bio-Logo
Der Anhang V der EU-Bio-VO 2018/848, der das Layout des EU-Bio-Logos regelt, wurde durch die delegierte Verordnung (EU) 2024/2867 angepasst. Wird das Logo auf einem annähernd gleichfarbigen Hintergrund aufgeführt, ist es mit einer umlaufenden Konturlinie zu versehen.
4) Import/Export
4.1) Importe in die EU: Umstellung auf Konformität
Wie bereits wiederholt berichtet, sind die bislang 61 durch die EU zugelassenen gleichwertigen Drittlands-Öko-Kontrollstellen nur noch bis zum 31.12.2024 zugelassen.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle direkt von der EU zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen die EU-Öko-Verordnung identisch wie in der EU anwenden („Konformität“). Im Zuge der Umstellung vom alten Verfahren der Gleichwertigkeit zur Konformität wurden zunächst Drittlands-Öko-Kontrollstellen durch die EU-Kommission zugelassen. Sie sind in Anhang II der VO (EU) 2021/1378 gelistet:
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1748 vom 21.06.2024 (17 Drittlands-Öko-Kontrollstellen)
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2140 vom 06.08.2024 (15 Drittlands-Öko-Kontrollstellen)
Durchführungsverordnung (EU) 2024/2794 vom 31.10.2024 (11 Drittlands-Öko-Kontrollstellen)
Durchführungsverordnung (EU) 2024/3121 vom 16.12.2024 (6 Drittlands-Öko-Kontrollstellen)
Diese konformen, neu zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen können Unternehmen im Drittland in einem Übergangszeitraum bis zum 15.10.2025 sukzessive gemäß Verordnung (EU) 2018/848 zertifizieren. Bio-Zertifikate, die nach den bislang gültigen Regeln ausgestellt werden, bleiben im Übergangszeitraum gültig (delegierte Verordnung (EU) 2024/3095).
4.2) Neue EU-Liste von Hochrisikoländern und -produkten
Am 03.12.2024 informierte die EU-Kommission die von ihr zugelassenen Drittlands-Öko-Kontrollstellen zur Liste der Hochrisikoprodukte und -länder für das Jahr 2024 (ehemals Leitlinienprodukte). Das EU-Schreiben für Drittlands-Öko-Kontrollstellen kann hier abgerufen werden.
Entsprechende Festlegungen für die EU-Importbehörden für das Jahr 2024 sind derzeit noch nicht veröffentlicht. Fest steht, dass die Produkte und Drittländer nun in einem Durchführungsrechtsakt festgelegt und jährlich aktualisiert werden. Der Entwurf einer delegierten Verordnung wurde am 25.09.24 angenommen.
🥉 32 unserer 35 eigenen Jugendherbergen haben das Bio-Label in Bronze erhalten und die Jugendherberge Oberstdorf wurde sogar mit dem Gold-Label ausgezeichnet.
🧑🦽 Unsere Jugendherberge München Park hat das Signet “Bayern barrierefrei” erhalten.
🥨 Die erarbeiteten Maßnahmen aus dem Projekt "Wertschätzen statt Wegwerfen" wurden flächendeckend auf unsere Jugendherbergen ausgerollt.
🌈 Mit unserer Diversitäts-Mission haben wir andere Landesverbände des DJH inspiriert und geben unser Wissen gern weiter.
Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern blicken in die Zukunft. 2025 steht bereits vor der Tür mit spannenden Zielen und Plänen. Wir möchten...
... alle eigenen Jugendherbergen mit dem Bronze Bio-Zertifikat auszeichnen – einige Häuser werden das Silber-Label erreichen.
... weitere PV-Anlagen auf den Dächern der Jugendherbergen installieren.
... unserer Diversitäts-Mission durch die Arbeit der AG Inklusion sowie unserer Projektgruppe Vielfalt@DJH im Verband implementieren; beispielsweise durch Ausweitung inklusiver Angebote oder Adaptierung interner Formulare und Dokumente.
Vielen Dank an unsere Mitglieder, Partner und Mitarbeitende! Ohne eure Unterstützung und Engagement wären diese Erfolge nicht möglich gewesen. Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2025 mit euch.
#Jahresrückblick #Rückblick2024