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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Schon gewusst? ❓

Seit dem 01.01.2025 sind Änderungen zu den baulichen Anforderungen an Geflügelstallungen in Kraft getreten:

- Kaltscharraum: Damit der 24 Stunden zugängliche Kaltscharraum von Geflügelställen weiterhin zur Stallgrundfläche gezählt werden kann, ist dieser nun so zu isolieren, dass kein Außenklima herrscht. Alternativ ist gegebenenfalls der Tierbesatz zu reduzieren (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (3)).

- Sitzstangen bzw. erhöhte Sitzebenen in Mastgeflügelställen: Geflügelstallungen für Masthähnchen (und Perlhühner) sind nun mit mindestens 25 cm2 erhöhter Sitzebene bzw. 5 cm Sitzstange je Tier auszustatten. Bei Puten und Bruderhähnen sind mindestens 100cm2 erhöhte Sitzebene bzw. 10cm Sitzstange je Tier anzubieten (VO (EU) 2020/464 Art. 26 (4))

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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Niko Brand • 3rd+

1w •

Die größte Messe für Bio-Produkte: Ein Muss für uns!

Die BIOFACH ist mehr als nur eine Messe. Sie ist der Treffpunkt für alle, die an nachhaltigen und ökologischen Produkten arbeiten.

Jeden Februar kommen Fachbesucher aus der ganzen Welt nach Nürnberg. Die Messe zeigt Innovationen, Trends und vor allem: Qualität.

Die IFOAM, der Dachverband für ökologische Anbauverbände, unterstützt die BIOFACH als Schirmherr – ein starkes Zeichen für die Bedeutung dieser Messe.

Für uns bei Brand Qualitätsfleisch ist Nachhaltigkeit ein wichtiger Teil unserer Arbeit. Deshalb nutzen wir die Biofach, um Inspiration zu holen, Netzwerke zu stärken und neue Ideen zu entwickeln.

Was bedeutet Nachhaltigkeit für euch?
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Christian Herzig • 3rd+

Bio + Regio auf die Teller der Gemeinschaftsverpflegung!

Dieses Motto stand schon zu Beginn der Biofach auf der BMEL-Tagung Bio-AHV im Fokus, wo wir unser Projekt BioRegion Kassel (bioregionkassel.de) präsentierten (Uni Gießen: Maike Bruse, Christian Herzig, Martina Keller, Nils Tolle, gemeinsam mit Stefanie Ross und Silke Flörke, ÖMR Nordhessen). Finanziert durch den Hessischen Ökoaktionsplan führen wir dabei eine Foodshed-Analyse für Stadt + Landkreis Kassel durch und analysieren und entwickeln Wertschöpfungsketten zur Stärkung der bioregionalen GV.

Gestern, am letzten Tag der Biofach, durften wir im Forum „Bio außer Haus unsere Handlungsempfehlungen für die Umsetzung einer bio-regionalen Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen der Stadt Kassel vorstellen. Aus der Zusammenarbeit mit der Stadt Kassel ist hier im vergangenen Jahr ein umfangreiches Konzept entstanden, das mehrere Bausteine enthält:
- Praxistaugliches Prüfkonzept zur Überprüfung von Qualitätskriterien für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung mit Schwerpunkt Bioregionalität,
- Entwicklung von Ausschreibungsunterlagen für eine bioregionale und nachhaltige Beschaffung,
- Strategische Handlungsempfehlungen (einschl. Clusterung von Küchen) zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Verpflegung.

Ein herzlicher Dank an die GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH, die das Prüfkonzept validiert hat. Nicht nur das Prüfkonzept sondern auch weitere Materialien sowie der Gesamtbericht sind kostenlos auf den Webseiten unseres Lehrstuhls zugänglich (https://lnkd.in/ejrWrcxR).

Vorgestellt von Martina Keller und Ilka Landgrebe, reihte sich unser gestriger Beitrag in ein spannendes Set weiterer Sessions ein, u.a. zum Marktpotenzial für Bio in der AHV (von Rainer Roehl, Sebastian Funk und Karsten Bessai) sowie zu lokalen Food Networks in Dänemark, moderiert von Carola Strassner. Ein herzlicher Dank an a'verdis und Bio Partner Deutschland Foodservice für das gelungene Programm während der Biofach und für diesen schönen Abschlusstag!

Keller, Landgrebe, Herzig, 2024, Bio-regionale Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen der Stadt Kassel – Konzeptentwicklung und Empfehlungen, IBAE Bericht, August 2024, Gießen.

Fabienne Hens, Eva Zovko, EPOS Bio Partner Süd GmbH, Evamarie Stengel, Johannes Ell-Schnurr, Rainer Pausch, Eva-Maria Huber, Eva Marie Siegfried, Lisa Wenzel, Dr. Bettina Leschhorn, Dagmar Kühnert, Stephanie Salat, Julia Kraushaar, Antje Gahl, Dr. Jasmin Geppert, Nóra Horváth, Ulrike Daub, Anke Brueckmann, Cornelia Trinkl, Jan Kohlmüller, Karin Romeder
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Die BIOFACH rückt das Thema Bio in dieser Woche besonders in den Fokus. Ausstellerinnen und Aussteller aus aller Welt präsentieren Innovationen der Bio-Branche und diskutieren über die Zukunft nachhaltigen Wirtschaftens – und wir sind mit dabei.

Bei der Eröffnung der Biofach betonte Staatssekretärin Silvia Bender: Der Bio-Markt kehrt zu alter Form zurück. Von einem Mehr an Bio profitieren wir alle. Denn Bio ist besonders ressourcenschonend und umweltverträglich.

Bundesminister Cem Özdemir besuchte verschiedene Stände und tauschte sich mit Branchenvertreterinnen und -vertretern aus. Am BMEL-Stand bieten wir den Besucherinnen und Besuchern zusammen mit der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, dem Julius Kühn-Institut, dem Thünen Institute und dem Max Rubner-Institut u.a.

➡️ Informationen zu Projekten und Förderungen im Bereich Bio-Verarbeitung und Wertschöpfungsketten
➡️ Einblicke in die Forschung
➡️ Informationen zum Bio-Siegel und Bio-AHV-Logo

In einer Veranstaltung zur Bio-Verarbeitung stellte das BMEL zudem das neu initiierte „Praxis-Netzwerk Bio-Verarbeitung vor. Staatssekretärin Silvia Bender sagte: Unternehmen der Bio-Verarbeitung sind eine treibende Kraft bei der nachhaltigen Entwicklung unserer Wirtschaft. Mit dem neuen Netzwerk machen wir das sichtbar. Bewerbungen sind noch bis zum 28. Februar 2025 möglich.
Mehr Infos: https://lnkd.in/euKr_NNy
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Natürlich GfRS biozertifiziert!

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH lehmann natur GmbH

1w •

During this weeks BIOFACH and last weeks FRUIT LOGISTICA, one of the topics we have been actively addressing in our conversations with farmers, retailers and policy makers is: foodwaste!

As project partners of the international BREADCRUMB project, we want to play our part in tackling the foodwaste that occurs before the products hit the supermarket shelves. According to the Food and Agriculture Organisation of the United Nations FAO, about 14 percent of our food gets lost between harvest and retail. And not all these losses are due to poor food quality.

During the trade fairs, Christina Marandi
and Marc Stracke
- our representatives at BREADCRUMB - gave an update on the project status. "We have just completed our case studies for 5️⃣ fruits and vegetables. We measured the loss based on food marketing standards from field to retailers.

Whilst 🍋‍🟩  limes are sometimes considered "too yellow" although they taste perfectly fine, 🍋 lemons tend to get wasted when they are "too green". The key to get more produced limes and lemons successfully to the shelves is consumer education, and we invite our retail-partners to jointly create campaigns to explain why colour does not matter.

For 🍅 tomatoes and 🌶️  peppers the situation is different. We sometimes get a whole shipment back from customers, even if damages are minor. Of course we sort through the products again at our warehouse and try to give them a second chance to sell. But by then, more time has passed and transport costs have added up. It would help save foodwaste, costs and emissions if this process could happen at the end of the supply chain.

And although we are a sustainable, organic company that tries to avoid unnecessary packaging: it would save the (shelf)life of many 🥒 cucumbers to wrap them – seasonally – in a plastic foil. Not always, but at least at the beginning and at the end of a cucumber plant's life cycle when the plant is not yet or not any more in its full strength."

Do you want to learn more about how food supply chains can tackle food waste? Then ⏩ follow us and the BREADCRUMB project for more updates.
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Natürlich GfRS-biozertifiziert - wir gratulieren!

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Scandic Hotels

4mo •

Wir sind als erste Hotelkette des Landes nach der Bio-AHV-Verordnung zertifiziert 🥉

Man soll feiern, wenn es sich ergibt - und so freuen wir uns über eine weitere Zertifizierung in diesem Monat 🐱‍🏍:
Wir dürfen uns über ein Bronze-Siegel nach der Bio-Außer-Haus-Verkauf-Verordnung (Bio.AHVV) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft freuen! 🎉😍 Die ✒Verordnung regelt seit 2023 die Kontrolle und Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in der Außer-Haus-Verpflegung wie etwa in Restaurants. Erhält der Betrieb das entsprechende Siegel, verpflichtet er sich in einer Zutatenliste anzugeben, was die Küche in Bio-Qualität einsetzt und muss dies im gesamten Speiseplan umsetzen.

Daniel Deglow, F&B Manager Non-Nordics bei Scandic, und Felicja Heinen, F&B Managerin im Scandic Hamburg Emporio, nahmen die Zertifizierung für alle sieben deutschen Häuser in Anwesenheit von Andrea Nunne, Mitglied der und Sprecherin für Agrarpolitik und Ernährungswende der Grünen Bürgerschaftsfraktion Hamburg für Agrarpolitik, Ernährungswende und Wasserwirtschaft, entgegen. 🎊

Startet gut in den Tag, vielleicht ja gerade bei uns mit einem guten Bio-Frühstück! ☕

Neugierig? Dann gibt's hier mehr Infos zum Zertifikat 👉 https://lnkd.in/gVrRFa9a

biosiegel ahv bio scandichotels hurra nachhaltigehotellerie sustainability restaurant deutschland bronze certificate organic cheers
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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Farewell to BIOFACH 2025: Inspiring meetings, good diskussions, a growing and vital organic sector - proud to be part of it!

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Whoop Whoop: Und hier ist das Bio-Zertifikat für den Mittagstisch im Kreishaus Borken - wir gratulieren!

https://lnkd.in/e4K2A7NK

Kreis Borken Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Juliane Rabe

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Münsterland e.V.

1w •

✅ Erfolgreich bio-zertifiziert – mit Unterstützung der Öko-Modellregion Münsterland! 🌿🍽️

Frisch, regional und jetzt auch offiziell bio-zertifiziert: Die Kreishaus-Kantine in Borken setzt ein starkes Zeichen für nachhaltige Verpflegung! 💚 Mit unserer Unterstützung als Öko-Modellregion Münsterland hat der Betreiber ABH OHG erfolgreich das kostenfreie Coaching-Programm „NRW kocht mit Bio“ durchlaufen – und die Bio-Zertifizierung bestanden. 🎉

Warum das wichtig ist?
👉 Küchen und Kantinen dürfen nur mit Bio werben, wenn sie eine unabhängige Prüfung bestehen.
👉 Bio-Zutaten aus der Region stärken die Landwirtschaft vor Ort und halten Lieferwege kurz.
👉 Gäste können sich darauf verlassen: Wo Bio draufsteht, ist auch Bio drin!

Ein großes Lob an Pascal Hellwig und sein Team für die schnelle Umsetzung! 👏 Wir freuen uns, dass die Kantine nun noch transparenter zeigt, welche Gerichte mit Bio- und regionalen Zutaten gekocht werden. Und wir sind gespannt, welche weiteren Bio-Zutaten in Zukunft aus dem Münsterland auf den Teller kommen!

Möchtest du noch mehr über die Öko-Modellregion Münsterland erfahren? Dann schau mal hier vorbei: go.muensterland.com/oemr

münsterland dasguteleben ömr ökomodellregion biozertifiziert

📷Münsterland e.V.

Das Projekt wird durch das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW gefördert. Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Kreis Borken
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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Tag 3 der BIOFACH: der Unverpackt e. V. - Verband der Unverpacktläden zu Besuch am GfRS-Stand. Wie geht Bio-Zertifizierung einfach und praxisgerecht?

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Certified organic by (c) GfRS on BIOFACH 2025. We love organic!

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Pesticide Traces in Organic Products: Fraud indicators or Inevitable side effect of conventional neighboring agriculture? The Vademecum on Officicial Investigations supports informed decision making. BIOFACH Congress 2025 C. Novak/Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) NicolasVerlet Authent GmbH LaborLippert https://lnkd.in/dd9Dc7nh

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Prof. Dr. Stephan Rüschen • 3rd+

BÖLW veröffentlicht Bio-Zahlen 2024🤗

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW hat auf der BIOFACH in Nürnberg gestern die Bio-Zahlen 2024 veröffentlicht. Da habe ich gleich mal meine langen Reihen aktualisiert:

- Der Bio-Umsatz steigt auf ein Rekordniveau von 17,0 Mrd. €.

- Der Umsatzzuwachs beträgt +5,7% z. VJ.

- Der Bio-Anteil am Gesamtumsatz steigt auf 6,6%.

- Der klassische LEH steigert erneut seinen Bio-Marktanteil auf 68,7%.☝️Naturkostfachgeschäftige und Sonstige verlieren Marktanteile.

Eine Menge Diskussionsstoff für die BIOFACH (11.-14.2.). Ich bin am 12./13.2. dabei.🤗

bio biofach dhbw dhbwheilbronn bölw 30bis2030 nachhaltigkeit ökologie landwirtschaft
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Ökologische Lebensmittel: Der Bio-Boom ist zurück – doch davon profitieren nicht alle - WELT
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Carsten Dierig • 3rd+

Es war nicht mehr als eine Delle. Dass die Bio-Branche in Deutschland 2022 nach zuvor Jahrzehnten des Wachstums an Zuspruch und Umsatz verloren hat, lag wohl allein an der damals sehr hohen Inflation und den daraus folgenden Sparzwängen der Konsumenten.

Darauf jedenfalls lassen die jüngsten Zahlen schließen. Denn sowohl 2023 als auch 2024 ging es wieder spürbar nach oben mit den Verkaufszahlen von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau und nachhaltiger Tierhaltung. „Die Verbraucher greifen wieder stärker zu Bio, berichtet Tina Andres, die Vorstandsvorsitzende des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW. Rund um die 17-Milliarden-Euro-Marke pendelt der Bio-Umsatz mittlerweile. „Das ist angesichts der schlechten wirtschaftlichen Gesamtentwicklung ein beachtlicher Sprung nach vorne, sagt Andres. Meistgekaufte Produkte sind dabei Eier, gefolgt von Obst, Gemüse und Kartoffeln, sowie von Milchprodukten, Fleisch und Brot.

Klassische Händler wie Supermärkte, Discounter und Drogerien haben dabei den Bio-, Naturkost- und Hofläden den Rang abgelaufen. Jahr für Jahr verschieben sich die Marktanteile immer deutlicher, Aldi wirbt schon damit, der größte Bio-Händler in Deutschland zu sein. Unter dem Strich entfallen mittlerweile mehr als zwei Drittel des Umsatzes der Öko-Branche auf den klassischen Lebensmitteleinzelhandel, der auch im Bio-Segment verstärkt auf günstige Eigenmarken setzt.

WELT BIOFACH

Weitere Infos: www.welt.de

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Natürlich GfRS-biozertifiziert: Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft auf der BIOFACH 2025

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

BIOFACH 2025: Einfach, klar und ehrlich - wir zeigen, wie Bio-Zertifizierung für Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung ganz praktisch klappt, mit der neuen Bio-AHV-Verordnung a%27verdis Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) Claudia Zilz Frauke Brodkorb-Kettenbach Naturland e.V.

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Tag 2 der BIOFACH: Viele Besuche und gute Gespräche beim GfRS-Stand am Niedersachsen-Gemeinschaftsstand. Auch die Landwirtschaftsministerin M. Staudte kam vorbei - vielen Dank für den Besuch!

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Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL

Fast 99 Millionen Hektar werden biologisch bewirtschaftet – Biomarkt nimmt wieder Fahrt auf

Die globale Biolandwirtschaftsfläche wuchs 2023 um 2,6 Prozent und erreichte 98,9 Millionen Hektar, die von 4,3 Millionen Biobetrieben bewirtschaftet wurden. Der Einzelhandel mit Biolebensmitteln verzeichnete ebenfalls einen Anstieg und überschritt die 136-Milliarden-Euro-Marke. Die neuesten Statistiken werden in der 26. Ausgabe des Jahrbuchs "The World of Organic Agriculture" veröffentlicht. Sie werden vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL und IFOAM – Organics International am Dienstag, den 11. Februar 2025, von 17:00 bis 18:00 Uhr auf der BIOFACH, der weltweit führenden Messe für Biolebensmittel in Nürnberg, Deutschland, präsentiert.

https://lnkd.in/dhHrpRie

IFOAM - Organics International BIOFACH FiBL Statistics
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Wir unterstützen die Außer-Haus-Verpflegung (AHV) auf dem Weg zu mehr Bio! Über das Bundesprogramm Ökologischer Landbau BÖL fördern wir seit kurzem die Bio-Zertifizierung von AHV-Unternehmen, also z. B. von Kantinen, Restaurants oder Caterern.

❓️ Wer kann Förderung erhalten?
Alle AHV-Unternehmen, unabhängig von Größe oder Rechtsform, sofern sie in Deutschland tätig sind.

❓️ Was wird gefördert?
Die Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren.

❓ Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 80 % der Zertifizierungskosten.
- Bis zu 100 % für Kitas und Schulen mit eigener Küche.

Alle Informationen zur Förderung und Antragstellung:
https://lnkd.in/eDWqjtRN

Die Förderung ist Teil der BioStrategie2030 des BMEL, mit der der Anteil des ökologischen Landbaus bis 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche ausgeweitet werden soll. Bereits bestehende Initiativen wie „BioBitte unterstützen Kommunen und öffentliche Einrichtungen bei der Integration von Bio-Produkten in ihre Beschaffungsprozesse. Mehr Infos dazu gibt's hier: https://www.bio-bitte.info

Foto: Gerhard Seybert - stock.adobe.com
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Ab wann kann ich Bio-Produkte vermarkten?

Änderungen beim Bio-Importverfahren aus Drittländern 🚢 🌍

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle direkt von der EU zugelassenen Drittlands-Kontrollstellen die EU-Bio-Verordnung identisch wie in der EU anwenden („Konformität). Details zu den Änderungen können in unserem aktuellen Info-Service nachgelesen werden (https://lnkd.in/eG5tpSYk).

Die Abläufe zum Import aus Drittländern sind auf unserer Website beschrieben (https://lnkd.in/eNHDtKkF).

Weitere Infos: www.gfrs.de

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🍽️ BMEL unterstützt Außer-Haus-Verpflegung auf dem Weg zu mehr Bio

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft startet eine neue Förderung, um es Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) zu erleichtern, Bio-Lebensmittel zu verwenden und die Außer-Haus-Verpflegung nachhaltiger zu gestalten:

📋 Mit der "Richtlinie zur Förderung der Ausgaben zur Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau" (RIZERT-AHV) werden ab sofort die Kosten für die Bio-Zertifizierung und Kontrolle in den ersten zwei Jahren mit bis zu 80 % gefördert – für Kitas und Schulen sogar komplett!

BioYesWeDo AußerHausVerpflegung
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DIVERSA GmbH

Schon seit einiger Zeit verwenden wir, aus eigener Überzeugung, vermehrt ökologische Zutaten aus möglichst regionaler Herkunft und kochen nach den strengen Richtlinien der The German Nutrition Society (DGE). Umso mehr freut uns, nun die erfolgreiche Bio-Zertifizierung gemäß Bio-AHV-Verordnung erhalten zu haben. Neben unserem sozialen Auftrag, als Inklusionsunternehmen, gehen wir hiermit den nächsten Schritt hin zu einer nachhaltig-hochwertigeren Außer-Haus-Verpflegung.

Unser Dank gilt der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH für den reibungslosen Zertifizierungsprozess, der Ökomodellregion Niederrhein für die inhaltliche und finanzielle Unterstützung sowie der a'verdis für die fachliche Begleitung (gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft).

Weitere Infos: media.licdn.com

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Willkommen an Bord ☘️

Wir freuen uns, seit kurzem zwei neue Teammitglieder im Erzeugerbereich bei der GfRS begrüßen zu dürfen - Gundula und René!

Mit ihrer Expertise und ihrem Engagement für nachhaltige Landwirtschaft und effektive Bio-Zertifizierung verstärken sie unser Team und tragen dazu bei, die Öko-Integrität weiter zu sichern.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit für Euer Vertrauen in Bio-Produkte!

BioZertifizierung Nachhaltigkeit ÖkoKontrolle WillkommenImTeam

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Paul Pfaff • 3rd+

Bayern will Bio! 🥨🥕

Meine Alma Mater, die Technical University of Munich, hat eine spannende Studie veröffentlicht, die vom bayerischen Staatsministerium für Ernährung und Landwirtschaft beauftragt wurde. Die Ergebnisse zeigen: Bayern setzt verstärkt auf regionale Bio-Lebensmittel! 🚀🥨🥕

Das Bewusstsein für nachhaltige und regionale Ernährung wächst – ein Trend, der nicht nur der Umwelt, sondern auch den lokalen Landwirten zugutekommt. Für uns bei VollCorner Biomarkt, die seit über 35 Jahren für regionale, nachhaltige und hochwertige Bio-Lebensmittel stehen, ist das eine tolle Bestätigung und große Motivation, diesen Weg konsequent weiterzugehen. 🥕

Mehr zur Studie gibt es hier: https://lnkd.in/eV4tbrcM
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Fairness mit Kontinuität sichern - FairBio
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Birgit Will • 3rd+

In Zeiten vielfältiger Krisen ist Verlässlichkeit ein entscheidender Faktor. Zum Jahresende bestätigte der FairBio Verein seine Vorstandsriege erneut im Amt. Mit Karin Artzt-Steinbrink als Vorstandsvorsitzende sowie den Vorständen Klaus Engemann und Boris Voelkel engagiert sich der Verein für Fairness für heimisches Bio. "Wir wollen wir die regionalen Strukturen im Biosegment erhalten und für mehr Transparenz sorgen. Am Ende entscheiden immer die Konsumenten und die wissen ja in der Regel gar nicht, wie die Preise für Bioprodukte zustande kommen, erklärt FairBio-Vorständin Karin Artzt-Steinbrink.
fairesbiovonhier transparenz bioregio

Weitere Infos: www.fairbio.bio

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Agriculture and Fisheries Council
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OPTA Europe

OPTA Europe applauds 👏 the call from 17 Member States on the 🇪🇺European Commission to translate the Fit4Future’s recommendations to reduce the burden on organic operators into concrete actions, at the occasion of the Agriculture and Fisheries Council on 27 January.

With the experience gained since the organic rules came into force, the sector's players have clearly identified what needs to be changed to put it back on track. Now we need the political will to put these changes into effect as soon as possible.

👉 https://lnkd.in/e-xZA4N3

organic Fit4Future

Weitere Infos: www.consilium.europa.eu

Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Aktuelles

Expertenwissen zum EU-Bio-Recht – einfach erklärt

In 11 Lerneinheiten bringen wir Ihnen die Verordnung 2018/848 mit allen Änderungs- und Ergänzungsverordnungen Schritt für Schritt im Detail näher – ganz bequem und egal wo sie gerade sind: daheim, im Büro oder unterwegs. Die Online-Lernplattform org-lex.eu, die das BLQ zusammen mit der GfRS zur Verfügung stellt, finden Sie unter https://www.org-lex.eu. Wenn Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, wenden Sie sich bitte an e-learning@remove-this.gfrs.de

Nichts ist so beständig wie die Veränderung

Das EU-Bio-Recht wurde seit dem Inkrafttreten der ersten EU-Bio-Verordnung 2092/91 im Jahr 1993 stetig ergänzt oder überarbeitet. Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2007 und 2008 unterzogen. 2014 begann eine weitere Revision, die 2018 in die Veröffentlichung neuen Bio-Basisverordnung 2018/848 mündete.
Einen Überblick zum Rechtsrahmen einschliesslich des Sekundärrechts finden Sie am Ende dieser Seite.

Neben lebenden und unverarbeiteten Erzeugnissen einschließlich Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeiteten Lebens- und Futtermitteln sowie Produkten aus Aquakultur und Imkerei gilt die EU-Bio-Verordnung auch für weitere landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören

  • Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden
  • Mate
  • Zuckermais
  • Weinblätter
  • Palmherzen
  • Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel (Erzeugungsvorschriften noch nicht veröffentlicht)
  • Seidenraupenkokons
  • natürliche Gummis und Harze
  • Bienenwachs
  • ätherische Öle
  • Korkstopfen aus Naturkork (nicht zusammengepresst, und ohne Bindemittel)
  • Baumwolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • Wolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • rohe Häute und unbehandelte Felle sowie
  • traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis.

Bio-Kritische Kontrollpunkte und Vorsorgemaßnahmen
Alle Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft müssen seit dem 1. Januar 2022 über ein Vorsorgekonzept im eigenen Verantwortungsbereich verfügen, mit dem das Kontaminationsrisiko von Bio-Produkten minimiert wird und eine wirksame Trennung von bio und konventionell sichergestellt wird. Die GfRS ist am BÖLN-Projekt Bio-KKP beteiligt. Entsprechende Vorsorgekonzepte sind bei den von uns zertifizierten Betrieben und Unternehmen unter der Bezeichnung "OCP-Konzept" seit vielen Jahren bekannt.

Bio-Pflanzen brauchen echten Boden
Bio-Pflanzen müssen auf gewachsenem Boden mit Kontakt zum Unterboden wachsen. Das gilt im Freiland wie im Gewächshaus. Nur Chicoree und Sprossen dürfen nach den gängigen Verfahren erzeugt werden. Die Betriebe  können Topfkräuter und Zierpflanzen in Töpfen und Containern aufziehen, wenn diese zusammen mit ihrem Topf bzw. Container an Endverbraucher:innen verkauft werden. Schnittlauchtreiberei ist nicht möglich.

Pflanzenvermehrungsmaterial

In erster Linie soll Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Umstellungssaatgut und - pflanzgut, geerntet 12 Monate nach Umstellungsbeginn, darf im eigenen Betrieb ohne Genehmigung verwendet werden. Aus Zukauf darf Umstellungssaatgut und - pflanzgut nur verwendet werden, wenn kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist. Für konventionelles, nach der Ernte unbehandeltes Saat- und Pflanzgut sind i.d.R. auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen über die Saatgutdatenbank erforderlich.  Die Bundesländer können Allgemeinverfügungen für gar nicht in Bio-Qualität verfügbare Sorten erlassen. Noch bis Ende 2035 sollen Landwirte und Gärtner konventionelles Saatgut zukaufen dürfen, wenn es in Öko-Qualität nicht verfügbar ist. Diese Frist soll 2028 noch einmal überprüft werden. Dank unseres Projekts LeitfadenBioZier im Verbund mit Bioland und ABCert ist es gelungen, auch für Zierpflanzenbetriebe die EU-Kommission von einer praxistauglichen Lösung zu überzeugen.

Im Fokus: Die Förderung der Bodenfruchtbarkeit
Sowohl auf dem Acker wie auch unter Glas und in Dauerkulturen muss die Bodenfruchtbarkeit über den Anbau von Stickstofffixierern, Gründüngung und die Förderung der Artenvielfalt erhöht werden.

Bodenverbesserer, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Die Positivlisten finden sich in einem der sekundären Rechtsakte, der VO (EU) Nr. 2021/1165. Es gibt kaum Änderungen. Synergisten und Formulierungshilfsstoffe zu Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen bleiben zulässig, wenn sie nach Pflanzenschutzrecht zulässig sind.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Bereich der tierischen Erzeugung finden sich im Anhang der vorgenannten Verordnung, in der pflanzlichen Produktion kommen gesetzliche Festlegungen erst später.

Angebot von Biotieren
Für Bio-Tiere gibt es eine Datenbank, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob Tiere aus Bio-Aufzucht verfügbar sind. Geflügel kann nur dann mit Ausnahmegenehmigung zugekauft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als drei Tage ist, egal ob zur Mast oder zur Eiererzeugung.

Futter für Biotiere
Ziel ist Futter aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation stammen.
Bei Pflanzenfresser muß dieser Anteil 70% betragen, für Schweine und Geflügel 30 %.
Bis Ende 2026 dürfen Bio-Tierhalter noch bestimmte konventionelle Eiweißfuttermittel bis zu 5% an Ferkel mit einem Gewicht unter 35 kg und Küken verfüttern.
Zukaufs-Umstellungsfutter darf nur noch bis zu 25% der Jahresration verfüttert werden. Für eigenerzeugtes Umstellungsfutter gilt diese Grenze nicht, es darf unbeschränkt eingesetzt werden.

Endmast von Rindern ohne Freigeländezugang
Bullen und Ochsen benötigen auch während der Endmast Zugang zu Freigelände.

Anbindehaltung und Weidegang für Pflanzenfresser
Pflanzenfresser müssen stets Weidegang haben, wenn Boden und Witterung dies zulassen. Schutzmöglichkeiten gegen Hitze und andere widrige Witterungsbedingungen müssen vorhanden sein.

Schweinehaltung
Die den Schweinen zur Verfügung stehende Nettofläche im Stall umfasst die Innenmaße der Buchten einschließlich Futtertrögen, jedoch ohne Futterspender. Freigelände muss für Schweine attraktiv sein und nach Möglichkeit mit Bäumen bewachsen sein. Unterstände sollen vorhanden sein und den Schweinen sollen Möglichkeiten geboten werden, ihre Körpertemperatur zu regulieren.

Geflügelhaltung: Wintergarten rechnet nicht zur Stallfläche 
Wintergärten (Veranden) für Legehennen sind zwar als Teil des Stalles in der EU-Bio-Verordnung verankert. Sie werden jedoch weder auf die Stallfläche angerechnet noch als Auslaufersatz anerkannt. Eine Anrechnung auf die Stallfläche ist nur möglich, wenn eine ganztägige Zugänglichkeit zum Stall gegeben ist und wenn sie vom Außenklima unabhängig sind.

Weidepapier: Ergebnis des Pilotverfahrens der EU-Kommission

Pflanzenfressern muss in der Vegetationszeit Zugang zu Weideland gewährt werden. Weidegang darf nur aus vorübergehenden Gründen eingeschränkt werden. Dies kann der Zustand des Bodens, die Witterung, die jahreszeitlichen Bedingungen oder eine behördliche Anordnung sein. Andere Gründe, zum Beispiel strukturelle Bedingungen wie die Erreichbarkeit von Weideland, werden nicht mehr berücksichtigt. Im Jahr 2025 besteht die Möglichkeit, das Haltungssystem anzupassen. Ab 2026 sind die Vorgaben einzuhalten.

Hier finden Sie das Weidepapier und die zugehörigen FAQs.

Es können 20% des Bestands an konventionellen Schwärmen und Königinnen zugesetzt werden. Es darf auch klimabedingt Bio-Pollen gefüttert werden.

Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln
Die Positivlisten sind in einem separaten Rechtsakt gelistet.

  • Verschiedene Zusatzstoffe, u.a. E 322 Lecithine, E410 Johannisbrotkernmehl, E 412 Guarkernmehl, E 417 Tarakernmehl, E 418  Gellan und E 422 Glycerin, müssen aus ökologischer Produktion stammen.
  • E 460 Cellulose wurde als Zutat für Gelatine neu zugelassen.
  • E 401 Natriumalginat darf für Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden. E 553b Talkum darf nur noch für die Oberflächenbehandlung von Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden.

Verarbeitungshilfsmittel

  • Calciumchlorid darf auch als Koagulationsmittel für Wurstwaren auf Fleischbasis eingesetzt werden.
  • Carnaubawachs muss aus ökologischer Produktion stammen.
  • Essigsäure/Essig darf auch für pflanzliche Produkte verwendet werden.

Bio-Lebensmittel bestehen grundsätzlich aus 100% landwirtschaftlicher Bio-Zutaten. Nur noch wenige konventionelle Zutaten sind bis zu 5% erlaubt, sie sind in Anhang V der VO (EU) 2021/1165 benannt.

Für Reinigungs- und Desinfektionsmitteln existiert nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung eine Positivliste. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Positivliste gibt es noch keine spezifischen Regeln für die Verarbeitung.
Für Aromen gilt: Bei Bio-Lebensmitteln dürfen nur natürliche, aus Lebensmitteln gewonnene Aromaextrakte und natürliche Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff (FTNF-Aromen z.B. natürliches Zitronenaroma) eingesetzt werden. Aromen werden in die Berechnung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs einbezogen.
Der Einsatz von Zutaten oder Stoffen mit technisch erzeugtem Nanomaterial in Bio-Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Vitamine und Mineralstoffe dürfen Bio-Babyprodukten zugesetzt werden.

Weinbereitung
Die Herstellung von Bio-Wein ist in Anhang II Teil VI der VO (EU) 2018/848 geregelt. Bei der thermischen Behandlung eine Temperatur von 75°C (bislang 70°C) nicht überschritten werden.
Argon darf nicht zum Durchperlen verwendet werden.
Hefen zur Weinbereitung müssen ökologisch sein, wenn die individuellen Hefestämme verfügbar sind. Weinhefen, z.B. als Hefeschönung, müssen jedoch aus biologischer Produktion stammen. Auch Casein muss aus biologischer erzeugung stammen, wenn es verfügbar ist. Pectinlyasen, Pectinmethylesterase, Polygalacturonase, Hemicellulase und Cellulase sind jeweils „nur für önologische Zwecke bei der Klärung“ zugelassen. Die Zulassung für „neutrales Kaliumtartrat“ wurde mit der Zulassung von Kalium-L(+)tartrat dem allgemeinen Weinrecht, der VO (EU) 2019/934, angepasst. Siliziumdioxid wurde um dem Hinweis „als Gel oder kolloidale Lösung“ ergänzt. Perlite, Cellulose und Kieselgur sind nicht mehr namentlich aufgeführt, die Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe gemäß Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 Anhang II Teil VI 3.3.b) ist jedoch weiterhin zulässig.

Verarbeitung von Bio-Futtermitteln
Die in Teil A der DVO 2021/1165 benannten Einzelfuttermittel sind in Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs und sonstige Einzelfuttermittel gegliedert. Die mineralischen Einzelfuttermittel sind auf die jeweilige Nummer im Katalog der Einzelfuttermittel gemäß der VO (EU) Nr. 68/2013 referenziert.
Die zugelassenen sonstigen Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren und Hefen sowie die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe wurden weitgehend übernommen. Neu sind bei den Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gecoatetes Natriumselenit-Granulat (Kennnummer 3b802) für alle Tierarten und Natriumselenat (Kennnummer 3b803), nur für Wiederkäuer.
Detailinformationen können den entsprechenden Positivlisten entnommen werden.

Die Anforderungen an die Bio-Zertifizierung von Küchen sind in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz national geregelt.

Seit dem 5. Oktober 2023 gilt in Deutschland die Bio-AHV-Verordnung. Unser BÖLN-Verbundvorhaben BioZertAHV hat hierfür unter breiter Beteiligung der Küchenpraxis inhaltliche Vorschläge erarbeitet.

Aktuell gibt es zwei Importoptionen:

  1. Die Öko-Produkte wurden konform zu den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft oder
  2. die Öko-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Nur für solche Länder dürfen durch die EU auch weiterhin gleichwertige Produktionsvorschriften akzeptiert werden.

Die bisherige Liste der als gleichwertig anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen läuft 2024 aus, die der als gleichwertig anerkannten Drittländer Ende 2026.

Die aktuell gültige Liste der durch die EU anerkannten Drittländer und der durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen finden Sie hier.

Beim Importverfahren in die EU gibt es seit Jahresbeginn 2022 umfangreiche Änderungen, die im Detail im GfRS-Info-Service 4/2021 beschrieben sind.

Fertig verpackte Bio-Produkte, die nach der alten EU-Bio-Verordnung 834/2007 zertifiziert wurden,  können über den 1. Januar 2022 hinaus zeitlich unbeschränkt abverkauft werden. Dies gilt auch für Halbfertigprodukte, die Weiterverarbeitung muss jedoch nach den neuen Regeln erfolgen.

EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Basisverordnung vom 30. Mai 2018 einschliesslich ihrer Änderungsverordnungen ist seit Jahresbeginn 2022 das "Grundgesetz" für die Bio-Branche. Wählen Sie die aktuellste konsolidierte Fassung, in die die Änderungsverordnungen eingearbeitet sind.

» VO (EU) Nr. 2018/848


Die Verordnung (EU) 2017/625 legt die Anforderungen an die Durchführung der Bio-Kontrolle innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten fest.

» VO (EU) Nr. 2017/625

Sekundärrecht zur EU-Bio-Verordnung

Produktion

VO (EU) Nr. 2020/464
IA: Tierhaltung, Verarbeitung, Verfügbarkeitsdatenbanken, Umstellung

VO (EU) Nr. 2023/2419
IA: Produktion und Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

VO (EU) Nr. 2020/2146
DA: Ausnahmeregelungen bei Katastrophenfällen

VO (EU) 2021/1189
DA:  Ökologisches heterogenes Material

VO (EU) Nr. 2021/1165
IA: Anhänge Betriebsmittel, Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfstoffe

Kontrolle

VO (EU) Nr. 2021/279 
IA: Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog

VO (EU) Nr. 2021/771
DA: Rückverfolgbarkeitsprüfung, Massenbilanzen (Warenstrom), Gruppenzertifizierung

VO (EU) Nr. 2021/2119
IA: Aufzeichnungen Unternehmen

Drittlandsimporte

VO (EU) Nr. 2021/1698
DA: Drittlandsregelungen: Zulassungsabläufe, Überwachung, Kontrollregeln, Berichte…

VO (EU) Nr. 2021/1342
DA: Überwachung und Überprüfung gleichwertiger Drittländer/Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/1378
IA: Bio-Zertifikat Drittlands-Importe,  Liste Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2306
DA: Kontrollbescheinigung, Grenzkontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2307
IA: Zollanmeldungen, Teil-Kontrollbescheinigung via TRACES

VO (EU) Nr. 2021/2304
DA: Ausfuhrbescheinigung Antibiotika

VO (EU) Nr. 2021/2305
DA: Ausnahme Bio Importe Grenzkontrollstellen VO 2017/625

IA: Durchführungsrechtsakt, DA: delegierter Rechtsakt