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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Trefft uns auf der Biofach in Nürnberg - der Weltleitmesse für Bio! Halle 6, Stand 6-325.

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

Bio schafft Arbeit, Wohlstand und Ernährungssicherheit

Zum Auftakt der Grüne Woche fordern wir als Bio-Spitzenverband die Politik auf, Bio gezielt auszubauen. Mit 380.000 Arbeitsplätzen ist der Bio-Sektor ein entscheidender Jobmotor für Ernährungssicherheit und den deutschen Arbeitsmarkt.

📊 Beeindruckende Entwicklung:
Seit 2009 hat sich die Zahl der Beschäftigten mehr als verdoppelt (von 180.000 auf 380.000).
Der Umsatz stieg im gleichen Zeitraum von 5,8 Mrd. € auf über 16 Mrd. € (2023).

💬 Tina Andres, BÖLW-Vorstandsvorsitzende:
„Bio schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und sichert damit die Ernährung von morgen. Keine Partei hat aktuell einen Plan für eine zukunftsfähige Lebensmittelwirtschaft.

💡 Unsere Forderungen:
Verdopplung des Bio-Anteils bis 2030
Einführung einer ökologischen Steuerreform: Abgaben auf Pestizide und Dünger, Mehrwertsteuerbefreiung für Bio-Produkte
Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe

BioFirst!
Nur Bio ist gesetzlich normiert, staatlich überwacht und zeigt, wie nachhaltige Lebensmittelwirtschaft funktioniert. Die Politik muss diese Rahmenbedingungen endlich schaffen.

👉 Mehr zur Pressekonferenz und zur Pressemitteilung: https://lnkd.in/gS--6BqV
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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Berechnung des Bio-Anteils für Bio-AHV-Logos

Sie machen Bio in Ihrer Profiküche und wollen das Bio-AHV-Logo in Bronze, Silber oder Gold nutzen? Dokumentatiomshilfen nach dänischem Vorbild und über die Buchführung gibt es nun bei oekolandbau.de https://lnkd.in/edEArdgs

Weitere Infos: www.oekolandbau.de

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🧬 Im Ökolandbau sind Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) strikt ausgeschlossen – von der Saat bis zum Endprodukt. Diese klare Regelung in der EU und auf nationaler Ebene unterstreicht das Bekenntnis des Bio-Sektors zu natürlichen, nachhaltigen und umweltschonenden Methoden.
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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

%27Warum Bio? Blumen ess‘ ich doch nicht!" Das sehen wir anders, denn auch Zierpflanzen verdienen einen lebendigen Boden, Artenvielfalt und Verzicht auf Chemie. Dazu kommt: Bio ist gesetzlich geschützt und wird streng überprüft.
Unser gemeinsam mit Bioland e.V. und ABCERT AG entwickelter Leitfaden https://lnkd.in/edViEKGP macht die Zertifizierungsanforderungen nach EU-Bio-Verordnung für Umstellungsinteressierte transparent - die taspo berichtet dazu!

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Das GfRS-Team wünscht Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2025!

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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V.

2w •

Ein weiteres Jahr voller Highlights neigt sich seinem Ende zu. 2024 haben wir viele unserer Herzensthemen umgesetzt und wichtige Meilensteine erreicht. Dieses Jahr hat uns einmal mehr gezeigt, was durch Zusammenarbeit, Innovation und Engagement möglich ist:

🥉 32 unserer 35 eigenen Jugendherbergen haben das Bio-Label in Bronze erhalten und die Jugendherberge Oberstdorf wurde sogar mit dem Gold-Label ausgezeichnet.
🧑‍🦽 Unsere Jugendherberge München Park hat das Signet “Bayern barrierefrei” erhalten.
🥨 Die erarbeiteten Maßnahmen aus dem Projekt "Wertschätzen statt Wegwerfen" wurden flächendeckend auf unsere Jugendherbergen ausgerollt.
🌈 Mit unserer Diversitäts-Mission haben wir andere Landesverbände des DJH inspiriert und geben unser Wissen gern weiter.

Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern blicken in die Zukunft. 2025 steht bereits vor der Tür mit spannenden Zielen und Plänen. Wir möchten...
... alle eigenen Jugendherbergen mit dem Bronze Bio-Zertifikat auszeichnen – einige Häuser werden das Silber-Label erreichen.
... weitere PV-Anlagen auf den Dächern der Jugendherbergen installieren.
... unserer Diversitäts-Mission durch die Arbeit der AG Inklusion sowie unserer Projektgruppe Vielfalt@DJH im Verband implementieren; beispielsweise durch Ausweitung inklusiver Angebote oder Adaptierung interner Formulare und Dokumente.

Vielen Dank an unsere Mitglieder, Partner und Mitarbeitende! Ohne eure Unterstützung und Engagement wären diese Erfolge nicht möglich gewesen. Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2025 mit euch.

Jahresrückblick Rückblick2024
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Natürlich GfRS-biozertifiziert: https://lnkd.in/eNtBduvZ

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Katharina Reuter • 3rd+

1mo •

Große Neuigkeiten beim Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) 🎉

⚽️ Ratet mal: Wer wird der erste Fußballclub in unserer Mitgliedschaft?

lieblingsverband
WERTschaften statt Wirtschaften
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GfRS Info-Service 4/2024

Der GfRS-Info-Service 4/2024 ist online! Viel Spass bei der Lektüre und einen guten Jahreswechsel! https://lnkd.in/eG5tpSYk

Weitere Infos: www.gfrs.de

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Peter Jelinek • 3rd+

Rund 7 Wochen vor der Bundestagswahl lasse ich diese Analyse von Karsten Schwanke einmal so stehen: "Und wenn das Ganze so weitergeht und wir nichts unternehmen, dann werden wir in Deutschland Ende des Jahrhunderts Höchsttemperaturen haben im Bereich von 46 bis 48 Grad. Und das ist ein Niveau auf das dieses Land nicht vorbereitet ist und mit dem wir mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht gut umgehen können.

(...)

Wir überschreiten dieses wichtige Pariser Klimaziel von 1,5 Grad deutlich. Wir werden (dieses Jahr) bei rund 1,6 Grad landen. Und das, obwohl El Niño keine Rolle spielt."

🚩 Und weil Bundestagswahlen sind: Wer die Klimakrise ignoriert und denkt, wir hätten eine reine Wirtschaftswahl, der verkennt die Realität.
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Die besten Bio-Fair-Trade-Schokoladen Archive

Die Lösung: https://lnkd.in/eZmPmGm6

Weitere Infos: utopia.de

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NDR Story: Das Märchen von der sauberen Schokolade - hier anschauen
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Mareike Brandt • 3rd+

Kinderarbeit, ungeschützter Pestizideinsatz, Entwaldung - da sollte uns allen der Schoko-Weihnachtsmann im Halse stecken bleiben:

Weitere Infos: www.ardmediathek.de

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein paar Tage Gemütlichkeit mit Zeit zum Ausruhen,
Genießen und Kräfte sammeln für das neue Jahr 2025!

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Jan Bredack • 3rd+

Unser Planet braucht uns Menschen nicht und kann auch ohne uns existieren (vielleicht wäre es für Flora und Fauna eh besser ohne unsere Spezies?), aber wir brauchen unsere Erde zum Leben.

Auf diese einfache Weisheit kann man alle überflüssigen Debatten, ob Klima- und Umweltschutz jetzt wichtiger als Wirtschaftswachstum oder ein Verbrenner-aus, eine Wärmepumpe odr der Zubau von erneuerbaren Energiequellen oder....... wirklich notwendig sind, runterbrechen. JA!

Deshalb lasst uns nicht mehr darüber diskutieren "OB", sondern ganz schnell Lösungen kreieren und Innovationen fördern, die das "WIE" und "WANN" beantworten.

Ich möchte nicht mehr länger in den Spiegel dieses kleines Movies von Steve Cutts aus 2014 blicken und mich in Grund und Boden schämen.
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Weitere Infos: media.licdn.com

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

💡 Ökolandbau ist nicht nur gut für die Natur, sondern spart auch jede Menge Energie!

Durch den Verzicht auf energieintensiv produzierte Mineraldünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verbrauchen ökologische Betriebe pro Hektar fast 50 % weniger Energie als konventionelle Betriebe – und das trotz häufigerer Maschineneinsätze.

Dies liegt daran, dass Ökobauern und Bäuerinnen ihren Dünger großteils selbst erwirtschaften und ihr Futter vor Ort anbauen. Für's Klima ist es entscheidend, die Landwirtschaft energieeffizient zu gestalten und die Abhängigkeit von fossiler Energie zu reduzieren.
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Öko-Landbau schafft Biodiversität
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🌿 Ökolandbau schafft Biodiversität!

Wir begrüßen die neue Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung. Teil der Strategie ist das Ziel, #30 Prozent der Agrarflächen bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften.

Unsere BÖLW Vorstandsvorsitzende Tina Andres kommentiert:

🌱 ,,Gut die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Der Öko-Landbau stärkt nachweislich die Artenvielfalt auf der Agrarfläche. Deshalb ist es angesichts des dramatischen Artensterbens richtig und wichtig, dass die Bundesregierung den Öko-Landbau als wirksamen Pfad zu mehr Biodiversität benennt.

🐝 Dass auf Bio-Feldern nahezu doppelt so viel Ackerflora-Arten blühen, wie auf konventionellen und bis zu 94 Prozent mehr Regenwürmer im Boden leben, hat etwa das Thünen Institute gut erforscht. Dass Honigbienen sogar deutlich besser auf öko-bewirtschafteten Flächen als in naturnahen Landschaften gedeihen, ließ Uni-Forscher und Forscherinnen aus Göttingen und Halle erst jüngst staunen.

⚖️ Doch: Der neuen Biodiversitätsstrategie müssen nun Taten folgen, damit Landwirtinnen und Landwirten Sicherheit haben, wenn sie auf Bio umstellen. Die damit verbundenen Ökosystemleistungen müssen unbürokratisch und auskömmlich honoriert werden! Denn: Wer ohne chemisch-synthetische Pestizide und fossilen Kunstdünger arbeitet, wie es Bio-Bäuerinnen und -Bauern tagtäglich tun, braucht einen Ausgleich für seine Investition in Gemeingüter.

👉 Mehr dazu in unserer Pressemitteilung: https://lnkd.in/eYfWrK2v

Weitere Infos: www.boelw.de

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Caroline Busse • 3rd+

🚨Parliament votes for 12-month delay of EUDR 🚨

Today, the European Parliament adopted the provisional political agreement with the Council to delay the EU Deforestation Regulation EUDR by twelve months with 546 votes to 97 and 7 abstentions.

Next steps
Before the one-year delay can enter into force, the agreed text also has to be endorsed by the Council and published in the EU Official Journal before the end of 2024.

👇🏼 Find the link to the press release and the plenary vote below
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Weitere Infos: media.licdn.com

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Die Weine: Ein Genuss. Natürlich GfRS-bio-zertifiziert!

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Natürlich GfRS-biozertifiziert! https://lnkd.in/ej6skyKx

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VDSKC e.V. • 3rd+

1mo

So geht GutesSchulessen! Dieses leckere Mittagessen gibt es heute für Hamburger Schülerinnen und Schüler:
🍲 Spaghetti mit roter Linsenbolognese, dazu Erbsen, Hirtenkäse und gegrilltes Gemüse
🍲 Farfalle mit Brokkolisauce, dazu hausgemachtes Möhrenpesto, Gemüse und Käse

Zubereitet hat es das VDSKC-Mitglied Mammas Canteen GmbH. Die Kinder können sich am Free-flow-Büfett selbst bedienen und sich das Essen so zusammenstellen, wie es ihnen am besten schmeckt. Frisches Obst als Nachtisch gehört genauso dazu wie ein Salatteller.

Schulessen wird gern öffentlich kritisiert, wenn es Negativbeispiele gibt. Wir zeigen, dass es auch anders geht. Der VDSKC e.V.
setzt sich für verbindliche Qualitätsstandards in der Schulverpflegung ein, denn ein ausgewogenes Mittagessen ist mehr als nur eine Mahlzeit – es ist die Grundlage für Konzentration, Lernfähigkeit und Gesundheit der Schulkinder.

Die meisten Kommunen/Schulträger geben bei der Ausschreibung von Schulessen keine Standards vor. Entscheidendes Kriterium für die Auftragsvergabe ist noch viel zu oft der Preis.

❓Warum sind Qualitätsstandards wichtig❓
Sie garantieren, dass frische, nährstoffreiche und nachhaltige Zutaten verwendet werden. Kinder, die gesund essen, sind nicht nur leistungsfähiger, sondern entwickeln auch langfristig gesündere Essgewohnheiten.

❓Welche Standards sind sinnvoll❓
Die The German Nutrition Society (DGE) hat detaillierte Vorgaben für gesundes Schulessen erarbeitet. Dazu gehören etwa ein tägliches Angebot von frischem Obst und Gemüse, mindestens einmal wöchentlich Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte, viele pflanzliche Proteine und ein reduzierter Einsatz von Zucker und Salz. Auch Nachhaltigkeit spielt eine wichtige Rolle. Vorgaben fürs Schulessen können regionale und saisonale Produkte fördern. Bio-Quoten unterstützen die ökologische Landwirtschaft. Kinder können so nebenbei lernen, wo Lebensmittel herkommen und wie wichtig bewusster Konsum ist.

Investitionen in GutesSchulessen sind Investitionen in die Zukunft der kommenden Generationen.
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Sandra Wacker • 3rd+

In der Diskussion über Bio-Lebensmittel in der Ausser-Haus-Verpflegung (AHV) stoßen wir auf ein weiteres Missverständnis: Viele halten Bio-Produkte für eine zu teure Investition, die sich finanziell nicht rentiert. Doch das Gegenteil ist der Fall!

🔍 Faktencheck:

1. Wettbewerbsvorteil: In einer Zeit, in der Verbraucher zunehmend Wert auf Qualität und Nachhaltigkeit legen, bietet die Verwendung von Bio-Zutaten gastronomischen Betrieben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Eine Bio-Zertifizierung kann Deiner Marke Glaubwürdigkeit und ein Alleinstellungsmerkmal verleihen.

2. Langfristige Kundenbindung: Gäste, die nachhaltige und verantwortungsvolle Ernährung schätzen, sind eher bereit, für Bio-Qualität einen angemessenen Preis zu zahlen. Die Treue solcher Kunden kann langfristig stabilere Einnahmen sichern.

3. Betriebskosten reduzieren: Obwohl die Anschaffungskosten für Bio-Produkte höher sein können, zeigen Studien, dass durch innovative Menüplanung und Portionssteuerung oft Kosten eingespart werden können, die diese Mehrkosten ausgleichen.

4. Personalgewinnung und -bindung: Ein oft übersehener Vorteil von Bio ist seine Wirkung auf die Arbeitskräfte. Ein Betrieb, der Nachhaltigkeit und Qualität in den Vordergrund stellt, wird attraktiver für Mitarbeiter, die ebenfalls Wert auf ethische und umweltfreundliche Praktiken legen. Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit einem Unternehmen, das ihre Werte teilt, was die Arbeitszufriedenheit und Loyalität steigert.

5. Schrittweise Umstellung: Gastronom*innen müssen nicht sofort auf 100% Bio umstellen. Es ist durchaus möglich, einzelne Produktgruppen wie Gemüse, Obst oder Molkereiprodukte auf Bio umzustellen und diese zertifizieren zu lassen. Dies erlaubt einen flexiblen und wirtschaftlich tragbaren Übergang zu mehr Nachhaltigkeit.

6. Förderungen und Zuschüsse: Es gibt mittlerweile diverse staatliche und regionale Förderprogramme, die Investitionen in Bio-Produkte unterstützen und somit die finanzielle Hürde senken.

Unternehmen, die erfahren möchte, wie eine schrittweise Umstellung auf mehr Bio in der AHV funktionieren kann, sind herzlich zum Event "Let ́s Go Bio!" eingeladen:

👉Wann und Wo?
- Datum: Montag, 20. Januar 2025
- Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr, mit anschließendem geselligen Ausklang
- Ort: Haus der Kost, Freddie-Mercury-Straße 5, 80797 München

👉 Kosten und Anmeldung:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Aufgrund begrenzter Plätze bitten wir jedoch um Ihre Anmeldung bis spätestens 15. Januar 2025.
Hier geht es zur Anmeldung: https://lnkd.in/dEKumHsi



Bio Gastronomie Hotellerie Nachhaltigkeit Fachkräftemangel Personalbindung AußerHausVerpflegung Wertschöpfung gemeinwohl
Naturland Zeichen GmbH Ökoring Handels ÖkoP Zertifizierungs GmbH Lorenz Hartmann
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🌾Fruchtfolgen für gesunde Böden und ein starkes Klima!

Fruchtfolge, der Wechsel von verschiedenen Pflanzenarten auf dem Feld, bringt nicht nur Abwechslung, sondern enorme Vorteile für die Landwirtschaft und unser Klima. Durch den Anbau einer vielfältigen Pflanzenfolge wird die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig verbessert, da unterschiedliche Wurzelsysteme und Nährstoffbedarfe den Boden schonen und stärken.

Zudem sorgt eine gute Fruchtfolge dafür, dass Schädlinge auf natürliche Weise reduziert werden – ganz ohne chemische Mittel. Ein besonderer Bonus: Studien zeigen, dass Fruchtfolgen die Wasserspeicherkapazität des Bodens um bis zu 20 % erhöhen können. Das bedeutet, dass der Boden auch in trockenen Zeiten mehr Feuchtigkeit halten kann, was ihn widerstandsfähiger gegen klimatische Extreme macht. Ein Plus für die Biodiversität und ein Schritt in Richtung klimaresilienter Landwirtschaft!
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Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V.

99 Prozent der Lebensmittel in BIO Qualität: Die Jugendherberge Oberstdorf wird mit dem BIO-Zertifikat in Gold ausgezeichnet – und damit zum bundesweiten Vorreiter und Impulsgeber für den gesamten Bereich der Außer-Haus-Verpflegung. 👏

Maßgeblich verantwortlich für die erfolgreiche Umstellung auf BIO-Qualität in der Jugendherberge ist das Ehepaar Jörg Simon (Hausleitung) und Madeleine Simon (Küchenleitung). Der Zertifizierung mit dem Gold-Label ging ein 18-monatiger Analyse- und Umsetzungsprozess voraus.

Madeleine Simon: „Es ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, die bisher verwendeten Produkte und zubereiteten Gerichte eins zu eins in BIO-Qualität anzubieten. Um dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich zu sein, haben wir auch neue Rezepturen entwickelt, setzen verstärkt auf vegetarische und vegane Gerichte und reduzieren die Verwendung von Fleisch – ohne ganz darauf zu verzichten.

„Dieses Gold-Zertifikat macht meine Frau als Küchenleiterin, mich als Hausleitung und alle anderen Kolleginnen und Kollegen stolz. Wir wollen damit auch in unsere touristische Region hinein strahlen und Leuchtturm sein: (fast) 100 Prozent BIO ist möglich und ökologisch absolut sinnvoll, so Jörg Simon.

Das goldene BIO-Label der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH erhalten ausschließlich Betriebe, die mindestens 90 Prozent ihrer Speisen und Getränke dauerhaft in geprüfter BIO-Qualität anbieten.

Biozertifizierung GoldLabel GesellschaftfürRessourcenschutz
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Willkommen bei der GfRS!

Seit November ist Rolf Hanusch aus Dresden unser neuer Kollege. Er wird uns als Fachreferent und Inspekteur besonders im Bereich Außer-Haus-Verpflegung tatkräftig unterstützen.
Rolf ist gelernter Koch und bringt Erfahrungen aus Küchen für Schul- und Kindergartenkinder mit. In beiden Küchen wurde neben leckerem Essen für die Kinder auch auf Nachhaltigkeit wie regionale Produkte und Müllvermeidung geachtet.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und seine Erfahrungen im AHV-Bereich!

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

Alternative Mittel für den Öko-Weinbau gesucht 🍇

Wie bleibt der ökologische Weinbau angesichts des Klimawandels zukunftsfähig? Beim Kupferfachgespräch von BÖLW und Julius Kühn-Institut diskutierten Expertinnen und Forscher über Alternativen und Strategien.

Themen im Fokus:
✔ Kaliumphosphonat als Kupfer-Alternative (Antrag bei der EU eingereicht)
✔ Mehr Drohnentechnik im Pflanzenschutz für besseren Bodenschutz
✔ Züchtung widerstandsfähiger Sorten – wichtiger Baustein der Pflanzenschutzstrategie

👉 Mehr Details in unserer Pressemitteilung: https://lnkd.in/ekvDjabt
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Empfehlungen für bio-regionale Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen

Im Projekt „Bio-regionale Mittagsverpflegung an Kasseler Kitas und Schulen haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) gemeinsam mit der Stadt Kassel über ein Jahr lang Möglichkeiten untersucht, um den Anteil von saisonalen und regionalen Lebensmitteln, möglichst in Bio-Qualität, bei der Kita- und Schulverpflegung zu erhöhen. Wir entwickelten das entsprechende Prüfkonzept. Vielen Dank für die gute Kooperation!
https://lnkd.in/e2sgWamd

Weitere Infos: www.uni-giessen.de

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

💧 Wie Bio-Landwirtschaft unser Trinkwasser schützt 💧

Bio-Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres Trinkwassers! Durch den Verzicht auf synthetische Düngemittel und chemische Pestizide wird die Belastung des Grundwassers mit Nitrat und anderen Schadstoffen deutlich reduziert, weshalb viele Wasserwerke in Deutschland Öko-Landbau auf ihren Einzugsflächen unterstützen. Denn weniger chemische Rückstände im Wasser führt zu sauberem Trinkwasser und niedrigeren Aufbereitungskosten.

Ein echter Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen. Weniger Schadstoffe im Boden und Wasser bedeuten außerdem langfristig stabilere Ökosysteme und bessere Lebensbedingungen für Mensch und Natur.
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

🌳 Es gibt Neues zu entwaldungsfreien Produkten: Der Anwendungsbeginn der EUDR wird um ein Jahr verschoben.

Darauf einigten sich in der EU-Trilog-Runde am gestrigen Abend die EU-Kommission, der Europäische Rat sowie das EU-Parlament.

📆 Das EU-Parlament hat damit seine eingebrachten Vorschläge zu inhaltlichen Änderungen am Verordnungstext fallen gelassen. Somit sollen die Nachweispflichten für Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten.

⚖️ Der nächste Schritt: Rechtmäßig beschlossen ist die Verschiebung, sobald Parlament und Kommission den Ergebnissen des Trilogs formal zugestimmt haben und die Verschiebung im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die BLE geht davon aus, dass dies ohne weitere Verzögerungen erfolgen wird.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die BLE begrüßen diese Einigung für mehr Zeit und Planungssicherheit. So können noch offene Fragen geklärt werden, um eine praxistaugliche und reibungslose Umsetzung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte zu gewährleisten.

➡️ Mehr dazu unter: www.ble.de/entwaldungsfrei


Bild: Richard Carey; stock_adobe.com
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BIO und REGIO bei Ausschreibungen
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Andreas Greiner • 3rd+

Bio lässt sich in Vergabeverfahren für Verpflegungsdienstleistungen über Mindestkriterien oder ein Zuschlagskriterium gut integrieren und die neue Bio-AHVV erleichert auch die Qualitätssicherung. Aber wie ist das mit dem Thema "Regionalität"? Es gibt Möglichkeiten, zumindest die Wahrscheindlichkeiten des Einsatzes regionaler Produkte in der AHV zu erhöhen. Ein Überlick.
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Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Aktuelles

Expertenwissen zum EU-Bio-Recht – einfach erklärt

In 11 Lerneinheiten bringen wir Ihnen die Verordnung 2018/848 mit allen Änderungs- und Ergänzungsverordnungen Schritt für Schritt im Detail näher – ganz bequem und egal wo sie gerade sind: daheim, im Büro oder unterwegs. Die Online-Lernplattform org-lex.eu, die das BLQ zusammen mit der GfRS zur Verfügung stellt, finden Sie unter https://www.org-lex.eu. Wenn Sie Interesse an einer Kursteilnahme haben, wenden Sie sich bitte an e-learning@remove-this.gfrs.de

Nichts ist so beständig wie die Veränderung

Das EU-Bio-Recht wurde seit dem Inkrafttreten der ersten EU-Bio-Verordnung 2092/91 im Jahr 1993 stetig ergänzt oder überarbeitet. Einer ersten großen Überarbeitung wurde das Bio-Recht 2007 und 2008 unterzogen. 2014 begann eine weitere Revision, die 2018 in die Veröffentlichung neuen Bio-Basisverordnung 2018/848 mündete.
Einen Überblick zum Rechtsrahmen einschliesslich des Sekundärrechts finden Sie am Ende dieser Seite.

Neben lebenden und unverarbeiteten Erzeugnissen einschließlich Saatgut und Pflanzenvermehrungsmaterial, verarbeiteten Lebens- und Futtermitteln sowie Produkten aus Aquakultur und Imkerei gilt die EU-Bio-Verordnung auch für weitere landwirtschaftsnahe Erzeugnisse. Dazu gehören

  • Hefen, die als Lebens- oder Futtermittel verwendet werden
  • Mate
  • Zuckermais
  • Weinblätter
  • Palmherzen
  • Hopfentriebe und andere ähnliche genießbare Pflanzenteile und daraus hergestellte Erzeugnisse
  • Meersalz und andere Salze für Lebens- und Futtermittel (Erzeugungsvorschriften noch nicht veröffentlicht)
  • Seidenraupenkokons
  • natürliche Gummis und Harze
  • Bienenwachs
  • ätherische Öle
  • Korkstopfen aus Naturkork (nicht zusammengepresst, und ohne Bindemittel)
  • Baumwolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • Wolle (weder gekrempelt noch gekämmt)
  • rohe Häute und unbehandelte Felle sowie
  • traditionelle pflanzliche Zubereitungen auf pflanzlicher Basis.

Bio-Kritische Kontrollpunkte und Vorsorgemaßnahmen
Alle Betriebe und Unternehmen der ökologischen Lebensmittelwirtschaft müssen seit dem 1. Januar 2022 über ein Vorsorgekonzept im eigenen Verantwortungsbereich verfügen, mit dem das Kontaminationsrisiko von Bio-Produkten minimiert wird und eine wirksame Trennung von bio und konventionell sichergestellt wird. Die GfRS ist am BÖLN-Projekt Bio-KKP beteiligt. Entsprechende Vorsorgekonzepte sind bei den von uns zertifizierten Betrieben und Unternehmen unter der Bezeichnung "OCP-Konzept" seit vielen Jahren bekannt.

Bio-Pflanzen brauchen echten Boden
Bio-Pflanzen müssen auf gewachsenem Boden mit Kontakt zum Unterboden wachsen. Das gilt im Freiland wie im Gewächshaus. Nur Chicoree und Sprossen dürfen nach den gängigen Verfahren erzeugt werden. Die Betriebe  können Topfkräuter und Zierpflanzen in Töpfen und Containern aufziehen, wenn diese zusammen mit ihrem Topf bzw. Container an Endverbraucher:innen verkauft werden. Schnittlauchtreiberei ist nicht möglich.

Pflanzenvermehrungsmaterial

In erster Linie soll Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Umstellungssaatgut und - pflanzgut, geerntet 12 Monate nach Umstellungsbeginn, darf im eigenen Betrieb ohne Genehmigung verwendet werden. Aus Zukauf darf Umstellungssaatgut und - pflanzgut nur verwendet werden, wenn kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist. Für konventionelles, nach der Ernte unbehandeltes Saat- und Pflanzgut sind i.d.R. auch weiterhin Ausnahmegenehmigungen über die Saatgutdatenbank erforderlich.  Die Bundesländer können Allgemeinverfügungen für gar nicht in Bio-Qualität verfügbare Sorten erlassen. Noch bis Ende 2035 sollen Landwirte und Gärtner konventionelles Saatgut zukaufen dürfen, wenn es in Öko-Qualität nicht verfügbar ist. Diese Frist soll 2028 noch einmal überprüft werden. Dank unseres Projekts LeitfadenBioZier im Verbund mit Bioland und ABCert ist es gelungen, auch für Zierpflanzenbetriebe die EU-Kommission von einer praxistauglichen Lösung zu überzeugen.

Im Fokus: Die Förderung der Bodenfruchtbarkeit
Sowohl auf dem Acker wie auch unter Glas und in Dauerkulturen muss die Bodenfruchtbarkeit über den Anbau von Stickstofffixierern, Gründüngung und die Förderung der Artenvielfalt erhöht werden.

Bodenverbesserer, Dünge- und Pflanzenschutzmittel
Die Positivlisten finden sich in einem der sekundären Rechtsakte, der VO (EU) Nr. 2021/1165. Es gibt kaum Änderungen. Synergisten und Formulierungshilfsstoffe zu Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen bleiben zulässig, wenn sie nach Pflanzenschutzrecht zulässig sind.
Reinigungs- und Desinfektionsmittel im Bereich der tierischen Erzeugung finden sich im Anhang der vorgenannten Verordnung, in der pflanzlichen Produktion kommen gesetzliche Festlegungen erst später.

Angebot von Biotieren
Für Bio-Tiere gibt es eine Datenbank, mit deren Hilfe geprüft werden kann, ob Tiere aus Bio-Aufzucht verfügbar sind. Geflügel kann nur dann mit Ausnahmegenehmigung zugekauft werden, wenn es zum Zeitpunkt der Umstellung jünger als drei Tage ist, egal ob zur Mast oder zur Eiererzeugung.

Futter für Biotiere
Ziel ist Futter aus dem eigenen Betrieb oder - wenn dies nicht möglich ist - aus regionaler Kooperation stammen.
Bei Pflanzenfresser muß dieser Anteil 70% betragen, für Schweine und Geflügel 30 %.
Bis Ende 2026 dürfen Bio-Tierhalter noch bestimmte konventionelle Eiweißfuttermittel bis zu 5% an Ferkel mit einem Gewicht unter 35 kg und Küken verfüttern.
Zukaufs-Umstellungsfutter darf nur noch bis zu 25% der Jahresration verfüttert werden. Für eigenerzeugtes Umstellungsfutter gilt diese Grenze nicht, es darf unbeschränkt eingesetzt werden.

Endmast von Rindern ohne Freigeländezugang
Bullen und Ochsen benötigen auch während der Endmast Zugang zu Freigelände.

Anbindehaltung und Weidegang für Pflanzenfresser
Pflanzenfresser müssen stets Weidegang haben, wenn Boden und Witterung dies zulassen. Schutzmöglichkeiten gegen Hitze und andere widrige Witterungsbedingungen müssen vorhanden sein.

Schweinehaltung
Die den Schweinen zur Verfügung stehende Nettofläche im Stall umfasst die Innenmaße der Buchten einschließlich Futtertrögen, jedoch ohne Futterspender. Freigelände muss für Schweine attraktiv sein und nach Möglichkeit mit Bäumen bewachsen sein. Unterstände sollen vorhanden sein und den Schweinen sollen Möglichkeiten geboten werden, ihre Körpertemperatur zu regulieren.

Geflügelhaltung: Wintergarten rechnet nicht zur Stallfläche
Wintergärten (Veranden) für Legehennen sind zwar als Teil des Stalles in der EU-Bio-Verordnung verankert. Sie werden jedoch weder auf die Stallfläche angerechnet noch als Auslaufersatz anerkannt. Eine Anrechnung auf die Stallfläche ist nur möglich, wenn eine ganztägige Zugänglichkeit zum Stall gegeben ist und wenn sie vom Außenklima unabhängig sind.

Es können 20% des Bestands an konventionellen Schwärmen und Königinnen zugesetzt werden. Es darf auch klimabedingt Bio-Pollen gefüttert werden.

Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln
Die Positivlisten sind in einem separaten Rechtsakt gelistet.

  • Verschiedene Zusatzstoffe, u.a. E 322 Lecithine, E410 Johannisbrotkernmehl, E 412 Guarkernmehl, E 417 Tarakernmehl, E 418  Gellan und E 422 Glycerin, müssen aus ökologischer Produktion stammen.
  • E 460 Cellulose wurde als Zutat für Gelatine neu zugelassen.
  • E 401 Natriumalginat darf für Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden. E 553b Talkum darf nur noch für die Oberflächenbehandlung von Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden.

Verarbeitungshilfsmittel

  • Calciumchlorid darf auch als Koagulationsmittel für Wurstwaren auf Fleischbasis eingesetzt werden.
  • Carnaubawachs muss aus ökologischer Produktion stammen.
  • Essigsäure/Essig darf auch für pflanzliche Produkte verwendet werden.

Bio-Lebensmittel bestehen grundsätzlich aus 100% landwirtschaftlicher Bio-Zutaten. Nur noch wenige konventionelle Zutaten sind bis zu 5% erlaubt, sie sind in Anhang V der VO (EU) 2021/1165 benannt.

Für Reinigungs- und Desinfektionsmitteln existiert nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung eine Positivliste. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Positivliste gibt es noch keine spezifischen Regeln für die Verarbeitung.
Für Aromen gilt: Bei Bio-Lebensmitteln dürfen nur natürliche, aus Lebensmitteln gewonnene Aromaextrakte und natürliche Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff (FTNF-Aromen z.B. natürliches Zitronenaroma) eingesetzt werden. Aromen werden in die Berechnung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs einbezogen.
Der Einsatz von Zutaten oder Stoffen mit technisch erzeugtem Nanomaterial in Bio-Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Vitamine und Mineralstoffe dürfen Bio-Babyprodukten zugesetzt werden.

Weinbereitung
Die Herstellung von Bio-Wein ist in Anhang II Teil VI der VO (EU) 2018/848 geregelt. Bei der thermischen Behandlung eine Temperatur von 75°C (bislang 70°C) nicht überschritten werden.
Argon darf nicht zum Durchperlen verwendet werden.
Hefen zur Weinbereitung müssen ökologisch sein, wenn die individuellen Hefestämme verfügbar sind. Weinhefen, z.B. als Hefeschönung, müssen jedoch aus biologischer Produktion stammen. Auch Casein muss aus biologischer erzeugung stammen, wenn es verfügbar ist. Pectinlyasen, Pectinmethylesterase, Polygalacturonase, Hemicellulase und Cellulase sind jeweils „nur für önologische Zwecke bei der Klärung“ zugelassen. Die Zulassung für „neutrales Kaliumtartrat“ wurde mit der Zulassung von Kalium-L(+)tartrat dem allgemeinen Weinrecht, der VO (EU) 2019/934, angepasst. Siliziumdioxid wurde um dem Hinweis „als Gel oder kolloidale Lösung“ ergänzt. Perlite, Cellulose und Kieselgur sind nicht mehr namentlich aufgeführt, die Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe gemäß Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 Anhang II Teil VI 3.3.b) ist jedoch weiterhin zulässig.

Verarbeitung von Bio-Futtermitteln
Die in Teil A der DVO 2021/1165 benannten Einzelfuttermittel sind in Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs und sonstige Einzelfuttermittel gegliedert. Die mineralischen Einzelfuttermittel sind auf die jeweilige Nummer im Katalog der Einzelfuttermittel gemäß der VO (EU) Nr. 68/2013 referenziert.
Die zugelassenen sonstigen Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren und Hefen sowie die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe wurden weitgehend übernommen. Neu sind bei den Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gecoatetes Natriumselenit-Granulat (Kennnummer 3b802) für alle Tierarten und Natriumselenat (Kennnummer 3b803), nur für Wiederkäuer.
Detailinformationen können den entsprechenden Positivlisten entnommen werden.

Die Anforderungen an die Bio-Zertifizierung von Küchen sind in Deutschland durch das Öko-Landbaugesetz national geregelt.

Seit dem 5. Oktober 2023 gilt in Deutschland die Bio-AHV-Verordnung. Unser BÖLN-Verbundvorhaben BioZertAHV hat hierfür unter breiter Beteiligung der Küchenpraxis inhaltliche Vorschläge erarbeitet.

Aktuell gibt es zwei Importoptionen:

  1. Die Öko-Produkte wurden konform zu den Vorgaben der EU-Öko-Verordnung erzeugt und von einer durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstelle überprüft oder
  2. die Öko-Produkte stammen aus einem Drittland, das ein Handelsabkommen mit der EU geschlossen hat und entsprechen den Bedingungen und Vorgaben dieses Abkommens. Nur für solche Länder dürfen durch die EU auch weiterhin gleichwertige Produktionsvorschriften akzeptiert werden.

Die bisherige Liste der als gleichwertig anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen läuft 2024 aus, die der als gleichwertig anerkannten Drittländer Ende 2026.

Die aktuell gültige Liste der durch die EU anerkannten Drittländer und der durch die EU-Kommission anerkannten Drittlands-Öko-Kontrollstellen finden Sie hier.

Beim Importverfahren in die EU gibt es seit Jahresbeginn 2022 umfangreiche Änderungen, die im Detail im GfRS-Info-Service 4/2021 beschrieben sind.

Fertig verpackte Bio-Produkte, die nach der alten EU-Bio-Verordnung 834/2007 zertifiziert wurden,  können über den 1. Januar 2022 hinaus zeitlich unbeschränkt abverkauft werden. Dies gilt auch für Halbfertigprodukte, die Weiterverarbeitung muss jedoch nach den neuen Regeln erfolgen.

EU-Bio-Verordnung

Die EU-Bio-Basisverordnung vom 30. Mai 2018 einschliesslich ihrer Änderungsverordnungen ist seit Jahresbeginn 2022 das "Grundgesetz" für die Bio-Branche. Wählen Sie die aktuellste konsolidierte Fassung, in die die Änderungsverordnungen eingearbeitet sind.

» VO (EU) Nr. 2018/848


Die Verordnung (EU) 2017/625 legt die Anforderungen an die Durchführung der Bio-Kontrolle innerhalb der EU für alle Mitgliedsstaaten fest.

» VO (EU) Nr. 2017/625

Sekundärrecht zur EU-Bio-Verordnung

Produktion

VO (EU) Nr. 2020/464
IA: Tierhaltung, Verarbeitung, Verfügbarkeitsdatenbanken, Umstellung

VO (EU) Nr. 2023/2419
IA: Produktion und Kennzeichnung von ökologischem/biologischem Heimtierfuttermittel

VO (EU) Nr. 2020/2146
DA: Ausnahmeregelungen bei Katastrophenfällen

VO (EU) 2021/1189
DA:  Ökologisches heterogenes Material

VO (EU) Nr. 2021/1165
IA: Anhänge Betriebsmittel, Zusatzstoffe, Verarbeitungshilfstoffe

Kontrolle

VO (EU) Nr. 2021/279 
IA: Kontaminationen, Gruppenzertifizierung, Kontrollquoten, Rückverfolgbarkeit, Maßnahmenkatalog

VO (EU) Nr. 2021/771
DA: Rückverfolgbarkeitsprüfung, Massenbilanzen (Warenstrom), Gruppenzertifizierung

VO (EU) Nr. 2021/2119
IA: Aufzeichnungen Unternehmen

Drittlandsimporte

VO (EU) Nr. 2021/1698
DA: Drittlandsregelungen: Zulassungsabläufe, Überwachung, Kontrollregeln, Berichte…

VO (EU) Nr. 2021/1342
DA: Überwachung und Überprüfung gleichwertiger Drittländer/Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/1378
IA: Bio-Zertifikat Drittlands-Importe,  Liste Kontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2306
DA: Kontrollbescheinigung, Grenzkontrollstellen

VO (EU) Nr. 2021/2307
IA: Zollanmeldungen, Teil-Kontrollbescheinigung via TRACES

VO (EU) Nr. 2021/2304
DA: Ausfuhrbescheinigung Antibiotika

VO (EU) Nr. 2021/2305
DA: Ausnahme Bio Importe Grenzkontrollstellen VO 2017/625

IA: Durchführungsrechtsakt, DA: delegierter Rechtsakt