Verarbeitung von Bio-Lebensmitteln
Die Positivlisten sind in einem separaten Rechtsakt gelistet.
- Verschiedene Zusatzstoffe, u.a. E 322 Lecithine, E410 Johannisbrotkernmehl, E 412 Guarkernmehl, E 417 Tarakernmehl, E 418 Gellan und E 422 Glycerin, müssen aus ökologischer Produktion stammen.
- E 460 Cellulose wurde als Zutat für Gelatine neu zugelassen.
- E 401 Natriumalginat darf für Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden. E 553b Talkum darf nur noch für die Oberflächenbehandlung von Wurstwaren auf Fleischbasis verwendet werden.
Verarbeitungshilfsmittel
- Calciumchlorid darf auch als Koagulationsmittel für Wurstwaren auf Fleischbasis eingesetzt werden.
- Carnaubawachs muss aus ökologischer Produktion stammen.
- Essigsäure/Essig darf auch für pflanzliche Produkte verwendet werden.
Bio-Lebensmittel bestehen grundsätzlich aus 100% landwirtschaftlicher Bio-Zutaten. Nur noch wenige konventionelle Zutaten sind bis zu 5% erlaubt, sie sind in Anhang V der VO (EU) 2021/1165 benannt.
Für Reinigungs- und Desinfektionsmitteln existiert nur für die landwirtschaftliche Tierhaltung eine Positivliste. Bis zur Verabschiedung einer entsprechenden Positivliste gibt es noch keine spezifischen Regeln für die Verarbeitung.
Für Aromen gilt: Bei Bio-Lebensmitteln dürfen nur natürliche, aus Lebensmitteln gewonnene Aromaextrakte und natürliche Aromen aus dem namensgebenden Rohstoff (FTNF-Aromen z.B. natürliches Zitronenaroma) eingesetzt werden. Aromen werden in die Berechnung von Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs einbezogen.
Der Einsatz von Zutaten oder Stoffen mit technisch erzeugtem Nanomaterial in Bio-Lebensmitteln ist nicht erlaubt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Vitamine und Mineralstoffe dürfen Bio-Babyprodukten zugesetzt werden.
Weinbereitung
Die Herstellung von Bio-Wein ist in Anhang II Teil VI der VO (EU) 2018/848 geregelt. Bei der thermischen Behandlung eine Temperatur von 75°C (bislang 70°C) nicht überschritten werden.
Argon darf nicht zum Durchperlen verwendet werden.
Hefen zur Weinbereitung müssen ökologisch sein, wenn die individuellen Hefestämme verfügbar sind. Weinhefen, z.B. als Hefeschönung, müssen jedoch aus biologischer Produktion stammen. Auch Casein muss aus biologischer erzeugung stammen, wenn es verfügbar ist. Pectinlyasen, Pectinmethylesterase, Polygalacturonase, Hemicellulase und Cellulase sind jeweils „nur für önologische Zwecke bei der Klärung“ zugelassen. Die Zulassung für „neutrales Kaliumtartrat“ wurde mit der Zulassung von Kalium-L(+)tartrat dem allgemeinen Weinrecht, der VO (EU) 2019/934, angepasst. Siliziumdioxid wurde um dem Hinweis „als Gel oder kolloidale Lösung“ ergänzt. Perlite, Cellulose und Kieselgur sind nicht mehr namentlich aufgeführt, die Zentrifugierung und Filtrierung, mit oder ohne inerte Filterhilfsstoffe gemäß Öko-Basisverordnung (EU) 2018/848 Anhang II Teil VI 3.3.b) ist jedoch weiterhin zulässig.
Verarbeitung von Bio-Futtermitteln
Die in Teil A der DVO 2021/1165 benannten Einzelfuttermittel sind in Einzelfuttermittel mineralischen Ursprungs und sonstige Einzelfuttermittel gegliedert. Die mineralischen Einzelfuttermittel sind auf die jeweilige Nummer im Katalog der Einzelfuttermittel gemäß der VO (EU) Nr. 68/2013 referenziert.
Die zugelassenen sonstigen Einzelfuttermittel mit Ursprung in Pflanzen, Algen, Tieren und Hefen sowie die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe wurden weitgehend übernommen. Neu sind bei den Futtermittelzusatzstoffen und Verarbeitungshilfsstoffen gecoatetes Natriumselenit-Granulat (Kennnummer 3b802) für alle Tierarten und Natriumselenat (Kennnummer 3b803), nur für Wiederkäuer.
Detailinformationen können den entsprechenden Positivlisten entnommen werden.
🥉 32 unserer 35 eigenen Jugendherbergen haben das Bio-Label in Bronze erhalten und die Jugendherberge Oberstdorf wurde sogar mit dem Gold-Label ausgezeichnet.
🧑🦽 Unsere Jugendherberge München Park hat das Signet “Bayern barrierefrei” erhalten.
🥨 Die erarbeiteten Maßnahmen aus dem Projekt "Wertschätzen statt Wegwerfen" wurden flächendeckend auf unsere Jugendherbergen ausgerollt.
🌈 Mit unserer Diversitäts-Mission haben wir andere Landesverbände des DJH inspiriert und geben unser Wissen gern weiter.
Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern blicken in die Zukunft. 2025 steht bereits vor der Tür mit spannenden Zielen und Plänen. Wir möchten...
... alle eigenen Jugendherbergen mit dem Bronze Bio-Zertifikat auszeichnen – einige Häuser werden das Silber-Label erreichen.
... weitere PV-Anlagen auf den Dächern der Jugendherbergen installieren.
... unserer Diversitäts-Mission durch die Arbeit der AG Inklusion sowie unserer Projektgruppe Vielfalt@DJH im Verband implementieren; beispielsweise durch Ausweitung inklusiver Angebote oder Adaptierung interner Formulare und Dokumente.
Vielen Dank an unsere Mitglieder, Partner und Mitarbeitende! Ohne eure Unterstützung und Engagement wären diese Erfolge nicht möglich gewesen. Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2025 mit euch.
#Jahresrückblick #Rückblick2024