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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Trefft uns auf der Biofach in Nürnberg - der Weltleitmesse für Bio! Halle 6, Stand 6-325.

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

Bio schafft Arbeit, Wohlstand und Ernährungssicherheit

Zum Auftakt der Grüne Woche fordern wir als Bio-Spitzenverband die Politik auf, Bio gezielt auszubauen. Mit 380.000 Arbeitsplätzen ist der Bio-Sektor ein entscheidender Jobmotor für Ernährungssicherheit und den deutschen Arbeitsmarkt.

📊 Beeindruckende Entwicklung:
Seit 2009 hat sich die Zahl der Beschäftigten mehr als verdoppelt (von 180.000 auf 380.000).
Der Umsatz stieg im gleichen Zeitraum von 5,8 Mrd. € auf über 16 Mrd. € (2023).

💬 Tina Andres, BÖLW-Vorstandsvorsitzende:
„Bio schützt die natürlichen Lebensgrundlagen und sichert damit die Ernährung von morgen. Keine Partei hat aktuell einen Plan für eine zukunftsfähige Lebensmittelwirtschaft.

💡 Unsere Forderungen:
Verdopplung des Bio-Anteils bis 2030
Einführung einer ökologischen Steuerreform: Abgaben auf Pestizide und Dünger, Mehrwertsteuerbefreiung für Bio-Produkte
Stärkung kleiner und mittlerer Betriebe

BioFirst!
Nur Bio ist gesetzlich normiert, staatlich überwacht und zeigt, wie nachhaltige Lebensmittelwirtschaft funktioniert. Die Politik muss diese Rahmenbedingungen endlich schaffen.

👉 Mehr zur Pressekonferenz und zur Pressemitteilung: https://lnkd.in/gS--6BqV
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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH
Berechnung des Bio-Anteils für Bio-AHV-Logos

Sie machen Bio in Ihrer Profiküche und wollen das Bio-AHV-Logo in Bronze, Silber oder Gold nutzen? Dokumentatiomshilfen nach dänischem Vorbild und über die Buchführung gibt es nun bei oekolandbau.de https://lnkd.in/edEArdgs

Weitere Infos: www.oekolandbau.de

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🧬 Im Ökolandbau sind Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) strikt ausgeschlossen – von der Saat bis zum Endprodukt. Diese klare Regelung in der EU und auf nationaler Ebene unterstreicht das Bekenntnis des Bio-Sektors zu natürlichen, nachhaltigen und umweltschonenden Methoden.
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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

%27Warum Bio? Blumen ess‘ ich doch nicht!" Das sehen wir anders, denn auch Zierpflanzen verdienen einen lebendigen Boden, Artenvielfalt und Verzicht auf Chemie. Dazu kommt: Bio ist gesetzlich geschützt und wird streng überprüft.
Unser gemeinsam mit Bioland e.V. und ABCERT AG entwickelter Leitfaden https://lnkd.in/edViEKGP macht die Zertifizierungsanforderungen nach EU-Bio-Verordnung für Umstellungsinteressierte transparent - die taspo berichtet dazu!

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Das GfRS-Team wünscht Ihnen einen guten Rutsch in das neue Jahr 2025!

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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V.

2w •

Ein weiteres Jahr voller Highlights neigt sich seinem Ende zu. 2024 haben wir viele unserer Herzensthemen umgesetzt und wichtige Meilensteine erreicht. Dieses Jahr hat uns einmal mehr gezeigt, was durch Zusammenarbeit, Innovation und Engagement möglich ist:

🥉 32 unserer 35 eigenen Jugendherbergen haben das Bio-Label in Bronze erhalten und die Jugendherberge Oberstdorf wurde sogar mit dem Gold-Label ausgezeichnet.
🧑‍🦽 Unsere Jugendherberge München Park hat das Signet “Bayern barrierefrei” erhalten.
🥨 Die erarbeiteten Maßnahmen aus dem Projekt "Wertschätzen statt Wegwerfen" wurden flächendeckend auf unsere Jugendherbergen ausgerollt.
🌈 Mit unserer Diversitäts-Mission haben wir andere Landesverbände des DJH inspiriert und geben unser Wissen gern weiter.

Aber wir ruhen uns nicht auf unseren Erfolgen aus, sondern blicken in die Zukunft. 2025 steht bereits vor der Tür mit spannenden Zielen und Plänen. Wir möchten...
... alle eigenen Jugendherbergen mit dem Bronze Bio-Zertifikat auszeichnen – einige Häuser werden das Silber-Label erreichen.
... weitere PV-Anlagen auf den Dächern der Jugendherbergen installieren.
... unserer Diversitäts-Mission durch die Arbeit der AG Inklusion sowie unserer Projektgruppe Vielfalt@DJH im Verband implementieren; beispielsweise durch Ausweitung inklusiver Angebote oder Adaptierung interner Formulare und Dokumente.

Vielen Dank an unsere Mitglieder, Partner und Mitarbeitende! Ohne eure Unterstützung und Engagement wären diese Erfolge nicht möglich gewesen. Wir freuen uns auf ein spannendes und erfolgreiches Jahr 2025 mit euch.

Jahresrückblick Rückblick2024
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Natürlich GfRS-biozertifiziert: https://lnkd.in/eNtBduvZ

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Katharina Reuter • 3rd+

1mo •

Große Neuigkeiten beim Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft (BNW) 🎉

⚽️ Ratet mal: Wer wird der erste Fußballclub in unserer Mitgliedschaft?

lieblingsverband
WERTschaften statt Wirtschaften
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GfRS Info-Service 4/2024

Der GfRS-Info-Service 4/2024 ist online! Viel Spass bei der Lektüre und einen guten Jahreswechsel! https://lnkd.in/eG5tpSYk

Weitere Infos: www.gfrs.de

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Peter Jelinek • 3rd+

Rund 7 Wochen vor der Bundestagswahl lasse ich diese Analyse von Karsten Schwanke einmal so stehen: "Und wenn das Ganze so weitergeht und wir nichts unternehmen, dann werden wir in Deutschland Ende des Jahrhunderts Höchsttemperaturen haben im Bereich von 46 bis 48 Grad. Und das ist ein Niveau auf das dieses Land nicht vorbereitet ist und mit dem wir mit großer Wahrscheinlichkeit auch nicht gut umgehen können.

(...)

Wir überschreiten dieses wichtige Pariser Klimaziel von 1,5 Grad deutlich. Wir werden (dieses Jahr) bei rund 1,6 Grad landen. Und das, obwohl El Niño keine Rolle spielt."

🚩 Und weil Bundestagswahlen sind: Wer die Klimakrise ignoriert und denkt, wir hätten eine reine Wirtschaftswahl, der verkennt die Realität.
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Die besten Bio-Fair-Trade-Schokoladen Archive

Die Lösung: https://lnkd.in/eZmPmGm6

Weitere Infos: utopia.de

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NDR Story: Das Märchen von der sauberen Schokolade - hier anschauen
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Mareike Brandt • 3rd+

Kinderarbeit, ungeschützter Pestizideinsatz, Entwaldung - da sollte uns allen der Schoko-Weihnachtsmann im Halse stecken bleiben:

Weitere Infos: www.ardmediathek.de

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Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und ein paar Tage Gemütlichkeit mit Zeit zum Ausruhen,
Genießen und Kräfte sammeln für das neue Jahr 2025!

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Jan Bredack • 3rd+

Unser Planet braucht uns Menschen nicht und kann auch ohne uns existieren (vielleicht wäre es für Flora und Fauna eh besser ohne unsere Spezies?), aber wir brauchen unsere Erde zum Leben.

Auf diese einfache Weisheit kann man alle überflüssigen Debatten, ob Klima- und Umweltschutz jetzt wichtiger als Wirtschaftswachstum oder ein Verbrenner-aus, eine Wärmepumpe odr der Zubau von erneuerbaren Energiequellen oder....... wirklich notwendig sind, runterbrechen. JA!

Deshalb lasst uns nicht mehr darüber diskutieren "OB", sondern ganz schnell Lösungen kreieren und Innovationen fördern, die das "WIE" und "WANN" beantworten.

Ich möchte nicht mehr länger in den Spiegel dieses kleines Movies von Steve Cutts aus 2014 blicken und mich in Grund und Boden schämen.
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Weitere Infos: media.licdn.com

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

💡 Ökolandbau ist nicht nur gut für die Natur, sondern spart auch jede Menge Energie!

Durch den Verzicht auf energieintensiv produzierte Mineraldünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel verbrauchen ökologische Betriebe pro Hektar fast 50 % weniger Energie als konventionelle Betriebe – und das trotz häufigerer Maschineneinsätze.

Dies liegt daran, dass Ökobauern und Bäuerinnen ihren Dünger großteils selbst erwirtschaften und ihr Futter vor Ort anbauen. Für's Klima ist es entscheidend, die Landwirtschaft energieeffizient zu gestalten und die Abhängigkeit von fossiler Energie zu reduzieren.
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Öko-Landbau schafft Biodiversität
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🌿 Ökolandbau schafft Biodiversität!

Wir begrüßen die neue Biodiversitätsstrategie der Bundesregierung. Teil der Strategie ist das Ziel, #30 Prozent der Agrarflächen bis 2030 ökologisch zu bewirtschaften.

Unsere BÖLW Vorstandsvorsitzende Tina Andres kommentiert:

🌱 ,,Gut die Hälfte der Fläche der Bundesrepublik wird landwirtschaftlich genutzt. Der Öko-Landbau stärkt nachweislich die Artenvielfalt auf der Agrarfläche. Deshalb ist es angesichts des dramatischen Artensterbens richtig und wichtig, dass die Bundesregierung den Öko-Landbau als wirksamen Pfad zu mehr Biodiversität benennt.

🐝 Dass auf Bio-Feldern nahezu doppelt so viel Ackerflora-Arten blühen, wie auf konventionellen und bis zu 94 Prozent mehr Regenwürmer im Boden leben, hat etwa das Thünen Institute gut erforscht. Dass Honigbienen sogar deutlich besser auf öko-bewirtschafteten Flächen als in naturnahen Landschaften gedeihen, ließ Uni-Forscher und Forscherinnen aus Göttingen und Halle erst jüngst staunen.

⚖️ Doch: Der neuen Biodiversitätsstrategie müssen nun Taten folgen, damit Landwirtinnen und Landwirten Sicherheit haben, wenn sie auf Bio umstellen. Die damit verbundenen Ökosystemleistungen müssen unbürokratisch und auskömmlich honoriert werden! Denn: Wer ohne chemisch-synthetische Pestizide und fossilen Kunstdünger arbeitet, wie es Bio-Bäuerinnen und -Bauern tagtäglich tun, braucht einen Ausgleich für seine Investition in Gemeingüter.

👉 Mehr dazu in unserer Pressemitteilung: https://lnkd.in/eYfWrK2v

Weitere Infos: www.boelw.de

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Caroline Busse • 3rd+

🚨Parliament votes for 12-month delay of EUDR 🚨

Today, the European Parliament adopted the provisional political agreement with the Council to delay the EU Deforestation Regulation EUDR by twelve months with 546 votes to 97 and 7 abstentions.

Next steps
Before the one-year delay can enter into force, the agreed text also has to be endorsed by the Council and published in the EU Official Journal before the end of 2024.

👇🏼 Find the link to the press release and the plenary vote below
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Weitere Infos: media.licdn.com

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Die Weine: Ein Genuss. Natürlich GfRS-bio-zertifiziert!

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Natürlich GfRS-biozertifiziert! https://lnkd.in/ej6skyKx

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VDSKC e.V. • 3rd+

1mo

So geht GutesSchulessen! Dieses leckere Mittagessen gibt es heute für Hamburger Schülerinnen und Schüler:
🍲 Spaghetti mit roter Linsenbolognese, dazu Erbsen, Hirtenkäse und gegrilltes Gemüse
🍲 Farfalle mit Brokkolisauce, dazu hausgemachtes Möhrenpesto, Gemüse und Käse

Zubereitet hat es das VDSKC-Mitglied Mammas Canteen GmbH. Die Kinder können sich am Free-flow-Büfett selbst bedienen und sich das Essen so zusammenstellen, wie es ihnen am besten schmeckt. Frisches Obst als Nachtisch gehört genauso dazu wie ein Salatteller.

Schulessen wird gern öffentlich kritisiert, wenn es Negativbeispiele gibt. Wir zeigen, dass es auch anders geht. Der VDSKC e.V.
setzt sich für verbindliche Qualitätsstandards in der Schulverpflegung ein, denn ein ausgewogenes Mittagessen ist mehr als nur eine Mahlzeit – es ist die Grundlage für Konzentration, Lernfähigkeit und Gesundheit der Schulkinder.

Die meisten Kommunen/Schulträger geben bei der Ausschreibung von Schulessen keine Standards vor. Entscheidendes Kriterium für die Auftragsvergabe ist noch viel zu oft der Preis.

❓Warum sind Qualitätsstandards wichtig❓
Sie garantieren, dass frische, nährstoffreiche und nachhaltige Zutaten verwendet werden. Kinder, die gesund essen, sind nicht nur leistungsfähiger, sondern entwickeln auch langfristig gesündere Essgewohnheiten.

❓Welche Standards sind sinnvoll❓
Die The German Nutrition Society (DGE) hat detaillierte Vorgaben für gesundes Schulessen erarbeitet. Dazu gehören etwa ein tägliches Angebot von frischem Obst und Gemüse, mindestens einmal wöchentlich Hülsenfrüchte und Vollkornprodukte, viele pflanzliche Proteine und ein reduzierter Einsatz von Zucker und Salz. Auch Nachhaltigkeit spielt eine wichtige Rolle. Vorgaben fürs Schulessen können regionale und saisonale Produkte fördern. Bio-Quoten unterstützen die ökologische Landwirtschaft. Kinder können so nebenbei lernen, wo Lebensmittel herkommen und wie wichtig bewusster Konsum ist.

Investitionen in GutesSchulessen sind Investitionen in die Zukunft der kommenden Generationen.
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Sandra Wacker • 3rd+

In der Diskussion über Bio-Lebensmittel in der Ausser-Haus-Verpflegung (AHV) stoßen wir auf ein weiteres Missverständnis: Viele halten Bio-Produkte für eine zu teure Investition, die sich finanziell nicht rentiert. Doch das Gegenteil ist der Fall!

🔍 Faktencheck:

1. Wettbewerbsvorteil: In einer Zeit, in der Verbraucher zunehmend Wert auf Qualität und Nachhaltigkeit legen, bietet die Verwendung von Bio-Zutaten gastronomischen Betrieben einen klaren Wettbewerbsvorteil. Eine Bio-Zertifizierung kann Deiner Marke Glaubwürdigkeit und ein Alleinstellungsmerkmal verleihen.

2. Langfristige Kundenbindung: Gäste, die nachhaltige und verantwortungsvolle Ernährung schätzen, sind eher bereit, für Bio-Qualität einen angemessenen Preis zu zahlen. Die Treue solcher Kunden kann langfristig stabilere Einnahmen sichern.

3. Betriebskosten reduzieren: Obwohl die Anschaffungskosten für Bio-Produkte höher sein können, zeigen Studien, dass durch innovative Menüplanung und Portionssteuerung oft Kosten eingespart werden können, die diese Mehrkosten ausgleichen.

4. Personalgewinnung und -bindung: Ein oft übersehener Vorteil von Bio ist seine Wirkung auf die Arbeitskräfte. Ein Betrieb, der Nachhaltigkeit und Qualität in den Vordergrund stellt, wird attraktiver für Mitarbeiter, die ebenfalls Wert auf ethische und umweltfreundliche Praktiken legen. Mitarbeiter identifizieren sich stärker mit einem Unternehmen, das ihre Werte teilt, was die Arbeitszufriedenheit und Loyalität steigert.

5. Schrittweise Umstellung: Gastronom*innen müssen nicht sofort auf 100% Bio umstellen. Es ist durchaus möglich, einzelne Produktgruppen wie Gemüse, Obst oder Molkereiprodukte auf Bio umzustellen und diese zertifizieren zu lassen. Dies erlaubt einen flexiblen und wirtschaftlich tragbaren Übergang zu mehr Nachhaltigkeit.

6. Förderungen und Zuschüsse: Es gibt mittlerweile diverse staatliche und regionale Förderprogramme, die Investitionen in Bio-Produkte unterstützen und somit die finanzielle Hürde senken.

Unternehmen, die erfahren möchte, wie eine schrittweise Umstellung auf mehr Bio in der AHV funktionieren kann, sind herzlich zum Event "Let ́s Go Bio!" eingeladen:

👉Wann und Wo?
- Datum: Montag, 20. Januar 2025
- Uhrzeit: 18:00 bis 20:00 Uhr, mit anschließendem geselligen Ausklang
- Ort: Haus der Kost, Freddie-Mercury-Straße 5, 80797 München

👉 Kosten und Anmeldung:
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Aufgrund begrenzter Plätze bitten wir jedoch um Ihre Anmeldung bis spätestens 15. Januar 2025.
Hier geht es zur Anmeldung: https://lnkd.in/dEKumHsi



Bio Gastronomie Hotellerie Nachhaltigkeit Fachkräftemangel Personalbindung AußerHausVerpflegung Wertschöpfung gemeinwohl
Naturland Zeichen GmbH Ökoring Handels ÖkoP Zertifizierungs GmbH Lorenz Hartmann
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🌾Fruchtfolgen für gesunde Böden und ein starkes Klima!

Fruchtfolge, der Wechsel von verschiedenen Pflanzenarten auf dem Feld, bringt nicht nur Abwechslung, sondern enorme Vorteile für die Landwirtschaft und unser Klima. Durch den Anbau einer vielfältigen Pflanzenfolge wird die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig verbessert, da unterschiedliche Wurzelsysteme und Nährstoffbedarfe den Boden schonen und stärken.

Zudem sorgt eine gute Fruchtfolge dafür, dass Schädlinge auf natürliche Weise reduziert werden – ganz ohne chemische Mittel. Ein besonderer Bonus: Studien zeigen, dass Fruchtfolgen die Wasserspeicherkapazität des Bodens um bis zu 20 % erhöhen können. Das bedeutet, dass der Boden auch in trockenen Zeiten mehr Feuchtigkeit halten kann, was ihn widerstandsfähiger gegen klimatische Extreme macht. Ein Plus für die Biodiversität und ein Schritt in Richtung klimaresilienter Landwirtschaft!
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Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V.

99 Prozent der Lebensmittel in BIO Qualität: Die Jugendherberge Oberstdorf wird mit dem BIO-Zertifikat in Gold ausgezeichnet – und damit zum bundesweiten Vorreiter und Impulsgeber für den gesamten Bereich der Außer-Haus-Verpflegung. 👏

Maßgeblich verantwortlich für die erfolgreiche Umstellung auf BIO-Qualität in der Jugendherberge ist das Ehepaar Jörg Simon (Hausleitung) und Madeleine Simon (Küchenleitung). Der Zertifizierung mit dem Gold-Label ging ein 18-monatiger Analyse- und Umsetzungsprozess voraus.

Madeleine Simon: „Es ist betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll, die bisher verwendeten Produkte und zubereiteten Gerichte eins zu eins in BIO-Qualität anzubieten. Um dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich zu sein, haben wir auch neue Rezepturen entwickelt, setzen verstärkt auf vegetarische und vegane Gerichte und reduzieren die Verwendung von Fleisch – ohne ganz darauf zu verzichten.

„Dieses Gold-Zertifikat macht meine Frau als Küchenleiterin, mich als Hausleitung und alle anderen Kolleginnen und Kollegen stolz. Wir wollen damit auch in unsere touristische Region hinein strahlen und Leuchtturm sein: (fast) 100 Prozent BIO ist möglich und ökologisch absolut sinnvoll, so Jörg Simon.

Das goldene BIO-Label der GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH erhalten ausschließlich Betriebe, die mindestens 90 Prozent ihrer Speisen und Getränke dauerhaft in geprüfter BIO-Qualität anbieten.

Biozertifizierung GoldLabel GesellschaftfürRessourcenschutz
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Willkommen bei der GfRS!

Seit November ist Rolf Hanusch aus Dresden unser neuer Kollege. Er wird uns als Fachreferent und Inspekteur besonders im Bereich Außer-Haus-Verpflegung tatkräftig unterstützen.
Rolf ist gelernter Koch und bringt Erfahrungen aus Küchen für Schul- und Kindergartenkinder mit. In beiden Küchen wurde neben leckerem Essen für die Kinder auch auf Nachhaltigkeit wie regionale Produkte und Müllvermeidung geachtet.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und seine Erfahrungen im AHV-Bereich!

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

Alternative Mittel für den Öko-Weinbau gesucht 🍇

Wie bleibt der ökologische Weinbau angesichts des Klimawandels zukunftsfähig? Beim Kupferfachgespräch von BÖLW und Julius Kühn-Institut diskutierten Expertinnen und Forscher über Alternativen und Strategien.

Themen im Fokus:
✔ Kaliumphosphonat als Kupfer-Alternative (Antrag bei der EU eingereicht)
✔ Mehr Drohnentechnik im Pflanzenschutz für besseren Bodenschutz
✔ Züchtung widerstandsfähiger Sorten – wichtiger Baustein der Pflanzenschutzstrategie

👉 Mehr Details in unserer Pressemitteilung: https://lnkd.in/ekvDjabt
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Empfehlungen für bio-regionale Mittagsverpflegung an Kitas und Schulen

Im Projekt „Bio-regionale Mittagsverpflegung an Kasseler Kitas und Schulen haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) gemeinsam mit der Stadt Kassel über ein Jahr lang Möglichkeiten untersucht, um den Anteil von saisonalen und regionalen Lebensmitteln, möglichst in Bio-Qualität, bei der Kita- und Schulverpflegung zu erhöhen. Wir entwickelten das entsprechende Prüfkonzept. Vielen Dank für die gute Kooperation!
https://lnkd.in/e2sgWamd

Weitere Infos: www.uni-giessen.de

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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

💧 Wie Bio-Landwirtschaft unser Trinkwasser schützt 💧

Bio-Landwirtschaft leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz unseres Trinkwassers! Durch den Verzicht auf synthetische Düngemittel und chemische Pestizide wird die Belastung des Grundwassers mit Nitrat und anderen Schadstoffen deutlich reduziert, weshalb viele Wasserwerke in Deutschland Öko-Landbau auf ihren Einzugsflächen unterstützen. Denn weniger chemische Rückstände im Wasser führt zu sauberem Trinkwasser und niedrigeren Aufbereitungskosten.

Ein echter Gewinn für die Umwelt, die Gesundheit und den nachhaltigen Umgang mit unseren Ressourcen. Weniger Schadstoffe im Boden und Wasser bedeuten außerdem langfristig stabilere Ökosysteme und bessere Lebensbedingungen für Mensch und Natur.
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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

🌳 Es gibt Neues zu entwaldungsfreien Produkten: Der Anwendungsbeginn der EUDR wird um ein Jahr verschoben.

Darauf einigten sich in der EU-Trilog-Runde am gestrigen Abend die EU-Kommission, der Europäische Rat sowie das EU-Parlament.

📆 Das EU-Parlament hat damit seine eingebrachten Vorschläge zu inhaltlichen Änderungen am Verordnungstext fallen gelassen. Somit sollen die Nachweispflichten für Unternehmen erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten.

⚖️ Der nächste Schritt: Rechtmäßig beschlossen ist die Verschiebung, sobald Parlament und Kommission den Ergebnissen des Trilogs formal zugestimmt haben und die Verschiebung im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird. Die BLE geht davon aus, dass dies ohne weitere Verzögerungen erfolgen wird.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und die BLE begrüßen diese Einigung für mehr Zeit und Planungssicherheit. So können noch offene Fragen geklärt werden, um eine praxistaugliche und reibungslose Umsetzung der Verordnung über entwaldungsfreie Produkte zu gewährleisten.

➡️ Mehr dazu unter: www.ble.de/entwaldungsfrei


Bild: Richard Carey; stock_adobe.com
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BIO und REGIO bei Ausschreibungen
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Andreas Greiner • 3rd+

Bio lässt sich in Vergabeverfahren für Verpflegungsdienstleistungen über Mindestkriterien oder ein Zuschlagskriterium gut integrieren und die neue Bio-AHVV erleichert auch die Qualitätssicherung. Aber wie ist das mit dem Thema "Regionalität"? Es gibt Möglichkeiten, zumindest die Wahrscheindlichkeiten des Einsatzes regionaler Produkte in der AHV zu erhöhen. Ein Überlick.
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Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfall@remove-this.gfrs.de
 

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Bio-Landwirtschaft und Bio-Weinbau

Informationen für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau

Wir zertifizieren Ihren Betrieb auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das?  

"Bio" und "Öko" sind bei Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Futtermitteln und besimmten landwirtschaftsnahen Erzeugnissen geschützte Begriffe. Wer seine Produkte so kennzeichnet, muss an einem besonderen Zertifizierungverfahren teilnehmen und es wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Auf dem Zertifikat, das nach der Prüfung ausgestellt wird, ist vermerkt, für welche Produkte bzw. Produktkategorien Bio-Hinweise verwenden werden dürfen.

Hier finden Sie Links zur EU-Bio-Verordnung und Erläuterungen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren, und zwar dann, wenn Sie alleiniger Bewirtschafter der Fläche sind.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau möglich.

2. Jahr Pflanzenbau
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau

2./3. Jahr Pflanzenbau
Bei Grünland und mehrjährigem Futterbau kann alles, was ab dem 24. Monat nach der Umstellung geerntet wird, mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Für einjährige Kulturen gilt: Was ab 24 Monaten nach der Umstellung gesät wird, kann nach der Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Dauerkulturen haben eine Umstellungszeit von 36 Monaten. Das heißt erst nach drei Jahren Umstellungszeit kann die Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

In der Tierhaltung gibt es zwei Umstellungsvarianten. Die gesamtbetriebliche Umstellung dauert i.d.R. zwei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeiten kann die Umstellungszeit bei der getrennten Umstellung ggf. unter zwei Jahren liegen.

Wir empfehlen Ihnen für die Betriebsplanung eine Umstellungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Erzeugung von Bio-Produkten sind Umstellungszeiten einzuhalten, damit sich Boden und Pflanzen an die neuen Bedingungen anpassen können. Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse möglich.

2. Jahr
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: "Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau". Eine Anreicherung von Umstellungstrauben darf nur mit Bio-Süßreserve oder Umstellungs-Süßreserve erfolgen. Wird Bio-Zucker verwendet, darf das Endprodukt nicht mehr mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

3. Jahr
36 Monate nach Umstellungsbeginn kann die Ernte mit einem Bio-Hinweis versehen werden.

Saatgut/Pflanzgut
In erster Linie sollen Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Wenn kein ökologisches Saatgut oder Pflanzgut verfügbar ist, kann Umstellungsmaterialverwendet werden. Wenn auch kein Umstellungsmaterial verfügbar ist, kann konventionelles Material beantragt werden. Die Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzgut und anderem Vermehrungsmaterial aus biologischer Erzeugung und aus Umstellung wird über die Internetdatenbank organicXseeds: www.organicxseeds.com/ abgebildet. Hier können Sie nach dem Angebot und Anbietern recherchieren. Für Kernobst sind besondere Regelungen zu beachten.

Vor dem Einsatz von Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung, das nicht vom eigenen Betrieb stammt, ist ein Nachweis erforderlich, dass in der Datenbank kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist.

Vor dem Einsatz von konventionellem Material muss ein Antrag über die Datenbank gestellt werden.

Konventionelles Vermehrungsmaterial darf nach der Ernte nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt worden sein.

Düngemittel

Sobald der Nährstoffbedarf Ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht durch pflanzenbauliche Maßnahmen (z.B. den verpflichtenden Anbau von Leguminosen) und durch betriebseigene Düngemittel gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) betriebsfremde Düngemittel aufzunehmen. Tierische Wirtschaftsdünger sind anderen Wirtschaftsdüngern vorzuziehen.
Der Betrieb muss in der Lage sein, den Bedarf für den Import von betriebsfremden Nährstoffen nachzuweisen.

Düngerzukauf ist immer als Ausnahme zu betrachten. Mineralische Stickstoffdünger oder aufgeschlossene Phosphordünger können im Ökolandbau nicht eingesetzt werden. Im Anhang II der EU-Verordnung 2021/1165 sind alle zulässigen Düngemittel und Bodenverbesserer aufgeführt.

Pflanzenschutzmittel
Krankheiten und Schädlingen wird im biologischen Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet. Im Biolandbau zulässige Wirkstoffe von Pflkanzenschutzmitteln sind in Anhang I der EU-Verordnung 2021/1165 genannt. Nationale Zulassungen und Beschränkungen sind zu beachten.

Auf unserer Linkseite für Öko-Betriebsmittel sind hilfreiche Links aufgeführt.

Die Tierhaltung im ökologischen Landbau muß artgerecht sein. Daher machen die EU-Rechtsvorschriften unter Anderem klare Vorgaben für Haltungseinrichtungen und Ställe. Nicht jeder Stall, der vor der Umstellung auf ökologischen Landbau errichtet wurde, entspricht den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Eine Schweine- oder Rinderhaltung auf Vollspaltenböden oder eine Haltung von Legehennen in Kleinvolieren ist beispielsweise nicht zulässig. Allen (Säuge-)Tieren muss eine ausreichend große, feste, ausreichend trockene, eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen. Mindestens 50% der Stallfläche müssen planbefestigt sein. Weiterhin gibt es für alle Tierarten festgelegte Mindeststall- und Mindestauslaufflächen, welche im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2020/464 aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen Ställe umgebaut und/oder Tierzahlen reduziert werden. Stallumbauten müssen nicht vor Beginn der Umstellung Ihres Betriebs abgeschlossen sein, sondern sind auch im Laufe der Umstellungszeit Ihres Betriebes möglich. Nähere Informationen können Sie dazu im Rahmen einer einschlägigen Umstellungsberatung erhalten.

Ist ein Tierzukauf erforderlich, soll dieser von Bio-Betrieben erfolgen. Wenn Tiere von Bio-Betrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Tiere aus konventionellen Betrieben hinzugenommen werden. Der Antrag auf Ausnahmenehmigung muss über die Internetdatenbank OrganicXLivestock gestellt werden. Die Tiere werden  mit Zugang auf dem Bio-Betrieb unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeit umgestellt.

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden.
Dabei muss das Futter soweit als möglich vom eigenen Betrieb stammen:

  • mindestens 60% bei Pflanzenfressern(ab 1.1.2024 mindestens 70%)
  • mindestens 30% bei Schweinen und Geflügel (oder in derselben Region erzeugt worden sein).

Pflanzenfresser, wie beispielsweise Rinder, Schafen und Ziegen,  ist  Weidegang zu gewähren, wann immer die Umstände dies gestatten.

In Anhang III Teil A der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen konventionelle Einzelfuttermittel sowie Einzelfuttermittel mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs aufgeführt.

In Anhang III Teil B der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe gelistet.

Generell gilt, dass alle Futtermittel und Futtermittelkomponenten nicht unter der Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) bzw. aus oder durch GVO hergestellt sein dürfen.

Anbindehaltung wird nur bei Kleinbetrieben mit Ausnahmegenehmigung der Behörde toleriert. Als Kleinbetrieb zählt ein Betrieb mit einer Anzahl von höchstens 50 Rindern zzgl. Nachzucht. Voraussetzung ist, dass ein Umbau nicht möglich ist, den Tieren mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Auslauf gewährt, dies vom Betriebsleiter dokumentiert wird und die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Liegeflächen (sauber und trocken, feste Bauweise) eingehalten werden. Zusätzlich muss während der Weidesaison solange wie möglich Weidegang angeboten werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK, Arbeitskreis der Öko-Landesbehörden) hat sich unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden mit offenen Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt und die Umsetzung des EU-Bio-Rechts für Geflügelhalter konkretisiert. Die Auslegungshinweise der Länder befinden sich aktuell in der Überarbeitung durch die LÖK.

Wein, Perlwein und Sekt werden mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet (Merkblatt EU-Bio-Logo).

Das deutsche Bio-Siegel darf ebenfalls verwendet werden, weiterhin aber nicht für Umstellungsware.

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Für den Ausbau von Weinen gelten die Anforderungen des Anhang V Teil D der VO (EU) Nr. 2021/1165.

Für bereits füllfertig ausgebaute Weine, die vor dem 01.01.2022 hergestellt wurden, wird weiterhin der Anhang VIIIa (EG (VO) 889/2008) zugrundegelegt.

Worauf muss ich bei der Weinverarbeitung achten?

Bestimmte Verarbeitungsschritte sind bei der Bio-Weinbereitung verboten.
Hierzu gehören unter anderem:

  • Erhitzung des Erzeugnisses über 75°C
  • Teilweise Konzentrierung durch Kälte
  • Entschwefelung durch physikalische Verfahren (auch bei Süßreserve!)
  • Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung
  • Teilweise Entalkoholisierung von Wein
  • Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Auch der Gesamt-SO2-Gehalt (gemessen auf die gefüllte, verkaufsfertige Flasche) wird bei ökologisch erzeugten Weinen begrenzt:

  • Rotweine unter 2 g/l Restzucker - maximal 100 mg/l
  • Weißweine und Roséweine unter 2 g/l Restzucker – maximal 150 mg/l

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzept und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.
Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde, i.d.R. einmal jährlich. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Bio-Anbauverbände:
www.ecovin.de, www.bioland.de, www.demeter.de

Links für Landwirte und Gartenbauer
www.oekolandbau.de/erzeuger/
Erzeugerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Bio-Anbau. Für Betriebe mit Hofverarbeitung ist auch der Bereich für Verarbeiter interessant.
Darüber hinaus bieten die Landwirtschaftskammern bzw. –ämter der einzelnen Bundesländer sowie verschiedene freie Berater und Berater der Anbauverbände Hilfestellung bei der Umstellung auf den ökologischen Landbau an.

 

Links für Winzer
Beratung für den Ökologischen Weinbau:
www.dlr-rnh.rlp.de, www.oekolandbau.rlp.de, brw-eltville.de/dez-weinbau/

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg, Merzhauser Straße 119, 79100 Freiburg
Matthias Wolff, Johannes Hügle
Tel. 0761/40165-989, Fax: 0761/40165-70,
Matthias Wolff: 0170/7947059, Johannes Hügle: 0160/90772705

Wir sind für Sie da

Bio-Landwirtschaft und Gartenbau:
Vanessa Westphal, vanessa.westphal@remove-this.gfrs.de

Bio-Weinbau:
Brigitte Dierkes, brigitte.dierkes@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 370 753 47

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für die Landwirtschaft, Landwirtschaft mit Aquakultur, Imkerei, Futtermittelhersteller abläuft.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung im Weinbau abläuft.

Unser Leitfaden für den biologischen Zierpflanzenbau informiert Sie zur Bio-Zertifizierung in diesen Sonderkulturbetrieben.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.