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Natürlich GfRS-biozertifiziert!

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Christian Grascha

1d

🚀🥩🥓 Heute hatte ich die Gelegenheit, das Unternehmen Börner-Eisenacher GmbH in Göttingen zu besuchen. Danke an die Wirtschaftsjunioren Göttingen und den Club der Göttinger Wirtschaft für diese, mal wieder, gelungene Veranstaltung. 👍🏻

Es war beeindruckend zu sehen, wie stark sich das Unternehmen mit ihren Bio-Fleischprodukten am Markt positioniert hat. In Göttingen werden Produkte, wie die Stracke, sowohl für Eigenmarken als auch unter der eigenen Marke produziert.

Das Unternehmen ist 2023 durch „Management buy out“ an Benjamin Krieft
übergangen, der den Sprung in die Selbständigkeit erfolgreich gewagt hat.💪🏼

Ein großes Dankeschön an das gesamte Team von Börner-Eisenacher für die herzliche Gastfreundschaft und den interessanten Rundgang!🙏🏼

IHK Hannover Raphael Schucht
Luca Henniges Paul Preuß
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Die Mensa Stiftung Minden gGmbH: natürlich GfRS-biozertifiziert

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Juliane Rabe

1d •

Motiviert durch NRW kocht mit Bio 👩‍🍳👨‍🍳

Auf der Abschlussveranstaltung von NRW kocht mit Bio wurden nicht nur drei neue Leuchttürme in der Außer-Haus-Verpflegung ausgezeichnet, sondern auch sieben Küchen vorgestellt, die frisch auf den Weg zu mehr Bio in ihrer Küche sind. 💪

Im Coachingprogramm der Projektes wurden die sieben Betriebe unter anderem von Rainer Roehl
und Corinna Edringer
über ein Jahr in ihrer Vorbereitung zur eigenen Biozertifizierung begleitet.

Aus der Öko-Modellregion Münsterland wurden der Mensaverein der Mathilde Anneke Gesamtschule aus münster und der ABH Event- und Gastroservice aus borken gecoached.

Der Gastgeber, das Elly-Heus-Knapp-Gymnasium in Duisburg, bereitete von der eigenen Erfolgsgeschichte. Mittlerweile gibt es in der Schulmensa 90% Bio. Die Schule ist nun ebenfalls Leuchtturm. 💡

muensterland dasguteleben ökolandbau bio regional
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Jan Bredack

Ja, die Klimakrise rollt auf uns zu und....

... ich weiß nicht, was ich dann machen soll, aber ich will genau wie Sie, dass die anderen das dann auch machen müssen. Am besten zuerst

Torsten Sträter (wieder einmal hält uns ein Comedian den Spiegel vor) bringt den egoistischen Umgang unserer Gesellschaft mit dem Klimawandel in 1min auf seine ihm Gott gegebene trockene Art auf den Punkt.

- da muss was dran sein an diesem Klimawandel
- aber jetzt merke ich noch gar nichts
- das kommt irgendwann später
- dann bin ich eh nicht mehr da
- und wenn, trifft es ja eh uns alle
- sollen andere doch was dagegen machen
- hilft eh nichts mehr

Und die, die etwas tun möchten, und wenn es nur Aufmerksamkeit für das Thema ist, werden dafür gesellschaftlich diffamiert und bestraft.

Die Einschläge kommen näher. Meine Frau Maja Bredack hat viele Jahre in Andalusien, Malaga/Marbella gelebt, 2 Kinder sind hier geboren bzw. groß geworden und sieht diese Region jetzt aus der Ferne im Dauerstress mit mal großer Hitze, Dürre, Bränden und nun mit unfassbaren Wassermengen absaufen.

Mich macht das sehr traurig und ich bin maxi verzweifelt, mit welcher Ignoranz wir immer noch das Thema ausblenden, klein reden oder gar leugnen.

Abgesehen von den menschlichen Tragödien und aktuell 223 Toten allein in der Region Valencia, werden die Kosten für die Beseitigung der Schäden hier momentan auf mindestens 50.000.000.000€ taxiert.

In welchem Haushalt der EU Länder sind nur 10% dieser Kosten für Klimaschutzmaßnahmen budgetiert?
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Im Rahmen des Projektes Leitfaden BioZier” gibt es ab nun einen Leitfaden für Bio-Zierpflanzen! 🪴 Die GfRS hat neben der ABCERT AG und der Bioland Beratung GmbH bei der Erstellung des Leitfadens mitgewirkt.

Insbesondere geht es um Anbau, Vermarktung und Zertifizierung.
Schaut gern mal rein!

https://lnkd.in/ez3bAJGp

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Wir suchen Dich! 🪕
... als Auditor:in in Süd-Westdeutschland (Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz)
Nähere Infos unter: https://lnkd.in/eWWNR6nm

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gvpraxis

Die GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH (GfRS) hat 32 von 35 Jugendherbergen des Deutsches Jugendherbergswerk Landesverband Bayern e.V. das Bio-Zertifikat in Bronze verliehen.
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Wir gratulieren Bäcker Schüren zum Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2025! 👏
natürlich GfRS biozertifiziert

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Bäcker Schüren

2w •

Yeah! Sieger! - Wir gewinnen den Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2025!

Erst Nominierter, dann Finalist, jetzt Sieger in der Kategorie Back- und Süßwarenbranche. Spannend war’s und jetzt ist es raus. 2013 war Bäcker Schüren schon einmal Finalist und wurde in der Kategorie „Deutschlands nachhaltigste Zukunftsstrategie KMU“ mit einer Top 3 Platzierung geehrt. Mit Energieeffizienz, Elektromobilität, Lebensmittel-Kreislaufwirtschaft und Nachhaltigkeitsbotschaftern ist unsere Zukunftsstrategie aufgegangen. Innerbetriebliche Sektorenkoppelung in der energieintensivsten Handwerksbranche hiess unsere Aufgabe. - Erfüllt! Roland Schüren ist seinen Teams aus Backstube, Verkauf, Büro und Leitung unendlich dankbar für ihren täglichen frischen Einsatz für nachhaltig hergestellte Lebensmittel. „Den Preis habt Ihr alle verdient.“

Herzlichen Glückwunsch für die Bäckereibetriebe Ludwig Stocker Hofpfisterei GmbH aus München und Herzberger aus Fulda für Ihre Top 3 Platzierung 2025.

Wir feiern dann ab Donnerstag mit unseren Kunden mal kurz vor und stellen Siegerbrötchen sowie Crouton-Krumen ins Angebot...

Deutscher Nachhaltigkeitspreis Heidi Schiller
Stefan Schulze-Hausmann
Maritim Hotel Düsseldorf Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Bäckerhandwerk Sustainablefood Elektroauto Ladeinfrastruktur Biobauer Wertschöpfungskette DNP17
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Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. - BÖLW

🐝Warum Öko-Landbau für Honigbienen unverzichtbar ist?

In Regionen mit einem hohen Anteil an Bio-Landwirtschaft und Blühstreifen sind Honigbienen gesünder und weniger von Parasiten wie der Varroa-Milbe betroffen. Die Öko-Bewirtschaftung sorgt für ein abwechslungsreiches Nahrungsangebot ohne schädliche chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Ein weiteres Beispiel dafür, wie wichtig der Öko-Landbau für Biodiversität und Insektengesundheit ist!
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Willkommen bei der GfRS!

Unsere neue Kollegin Meike Moldenhauer unterstützt uns seit September als Fachreferentin und Inspekteurin im Bereich Handel, Verarbeitung, Außer-Haus-Verpflegung sowie Import. Meike bereichert die GfRS mit ihrem reichen Erfahrungsschatz im Bereich Bio-Zertifizierung. Denn bis 2010 war sie selbst mit ihrem Unternehmen Bio-zertifiziert (Natürlich GfRS-zertifiziert!) und im Anschluss bereits als Fachreferentin und Inspekteurin tätig.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

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Lara Velmans

Wist je dat er biologische- en schone bloemen zijn? Lokaal geteeld, zonder chemische bestrijdingsmiddelen en met de seizoenen mee. Daar werken we hard aan en we inspireren je graag door onze verhalen te delen.

Opzoek naar deze bloemen? Vraag naar biologische bloemen bij je bloemist, zoek een bloemisterij, kweker of pluktuin via slowflowers.nl of biologischesierteelt.nl of bestel een boeket online via Wilderful.nl

Het onderwerp bloemen en sierteelt is hot in de kranten en sociale media. Er zijn gemeenten die bloemen in de ban doen, er zijn bedrijven die overstappen op zijde en plastic bloemen. Daar valt van alles over te denken.

Ik denk dat de sierteelt in nl een krachtige markt is met veel innovaties. Veel gangbare telers zijn ook aan het zoeken hoe het anders kan. Laten we elkaar niet afbranden of verketteren maar motiveren om een nieuwe weg te zoeken.

Er is inmiddels een steeds grotere groep bezig met biologische bloemen, slowflowers en natuurvriendelijke bloemen. Laten we hen steunen op hun zoektocht naar beter, schoner en duurzaam.
Biologische planten, bloemen, bollen zelfs kamerplanten het is met wat extra zoekwerk allemaal verkrijgbaar en wordt alleen maar meer als wij als consument die bedrijven steunen.
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Warum Wildschweine nicht bio sind https://lnkd.in/eP8f4dSq

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Voelkel

3w •

Bio kann mehr als „nur“ den ökologisch kontrollierten Anbau von Lebensmitteln sicherstellen. Auch soziale Fairness gehört zu den ursprünglichen Grundprinzipien der Bio-Bewegung.
Der Unternehmensverbund FairBio e.V. setzt sich für Anbaupartnerschaften auf Augenhöhe ein: Alle FairBio Mitglieder sind reine Biounternehmen, stehen für faire Preise für alle Beteiligten, pflegen langfristige Verträge mit Anbaupartner*innen und machen regionalen Warenbezug transparent. Für Verbraucher*innen zeigt sich das durch das FairBio-Siegel.
Als Mitglied bei FairBio e.V. ist fairer Handel ein selbstverständlicher Bestandteil der Einkaufspolitik von Voelkel. Ein großer Teil unseres Demeter-Gemüsesaftsortiments trägt bereits das FairBio-Siegel. Auch unsere “Heimischen Säfte” und viele Saisonprodukte sind von FairBio zertifiziert.
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Ende 2024 wird es zu einer deutlichen Änderung im Bio-Importsystem kommen. 🚢
Interessenten sind eingeladen, am 06.11.2024 am Online-Seminar „Update Bio-Importe aus Drittländern teilzunehmen. Veranstalter ist der Deutsche Fruchthandelsverband e.V. Die Dozenten sind Dr. Jochen Neuendorff von der GfRS und Johanna Stumpner vom BLQ.
https://lnkd.in/e2698CFy

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Alexandra Wichura

🌱Mit Öko zum Erfolg:🐞 Beim 17. Niedersächsischen Fachforum Ökolandbau der Landwirtschaftskammer Niedersachsen in Hannover präsentieren wir euch zusammen mit unseren Gästen neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Anbau und zur Vermarktung von biologischen Produkten sowie innovative Betriebskonzepte. Es gibt viele Möglichkeiten, den eigenen Öko-Betrieb selbstverantwortlich zum Erfolg zu bringen. 👍🏼
👨🏼‍🎤Neu in diesem Jahr: Neben den Fachvorträgen wird es ein Podiumsgespräch geben, bei der sich unterschiedliche Akteur*innen der Branche austauschen. 🫛 Parallel dazu bieten unsere Berater*innen einen Workshop zur Integration von Leguminosen in die Fruchtfolge an.
Darüber hinaus wird die Veranstaltung von einer kleinen Messe begleitet, auf der zahlreiche Aussteller aus der Öko-Branche vertreten sind. Außerdem wird es reichlich Gelegenheiten zum Austausch mit Kolleg*innen, Berater*innen und Referent*innen geben.

Interesse geweckt? Dann schnell anmelden unter lwkn.de/ökoforum24
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Heute hat uns die DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) ganz genau unter die Lupe genommen! 🔍

Wie man sich vorstellen kann ist es genau so wichtig, dass auch wir als Öko-Kontrollstelle regelmäßig überprüft werden. Mit einer Akkreditierung wird sichergestellt, dass wir unsere Arbeit nach den Anforderungen gültiger Normen und gesetzlicher Grundlagen fachkundig durchführen.

Wir geben stets unser Bestes alle Anforderungen einzuhalten, dies konnten wir heute unter Beweis stellen!

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Jürgen Hess begleitet die GfRS seit vielen Jahren als Vorsitzender unseres Lenkungsgremiums. Verdient! Das GdäfRS-Team gratuliert einem der Pioniere des Öko-Landbaus!

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BioHandel

1mo

Glückwunsch! 🎉 Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir hat Prof. Dr. Jürgen Heß, einem Pionier der Öko-Forschung, die Professor Niklas-Medaille für sein Lebenswerk verliehen. Heß setzt sich seit über 40 Jahren für den Ökolandbau ein.

Zum Artikel [ohne Abo] ⬇
https://lnkd.in/ehdFREcz
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Der Ernährungsreport 2024 ist da! 🍎 🥦
Der neue Ernährungsreport „Deutschland, wie es isst vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ist veröffentlicht.
Thematisiert werden u.a. welche Angaben und Siegel Verbraucherinnen und Verbraucher auf Lebensmittelpackungen wichtig sind, wie oft auswärts gegessen wird und welche Erwartungen sie an die Politik und die Landwirtschaft haben.
Schaut rein und macht euch selbst ein Bild: https://lnkd.in/eX_x5T92

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Wir zertifizieren FairBio!

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Birgit Will

1mo •

Wie nachhaltig ist Bio? Welcher soziale Mehrwert steckt im Begriff Nachhaltigkeit? Das Fachmagazin biopress stellt das Konzept des FairBio Vereins in seiner aktuellen Ausgabe vor.
https://lnkd.in/epHgijcC

fairbio biohandel biolebensmittel nachhaltigkeit
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Natürlich GfRS-zertifiziert!

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right°

1mo

Wie bei so vielen anderen Unternehmen auch, ist bei unserem Kunden Bikeleasing-Service Deutschland der Aufbau einer 1.5°C-Klimastrategie eine umfangreiche Aufgabe: Verschiedene Gesellschaften, wachsendes Geschäft und hohe Anforderungen an die Validierung der Rohdaten.

Wir freuen uns, Axel Hillebrandt
und sein Team mit der XDC-Software darin begleiten zu dürfen, einen Ansatz aufzubauen, der in so einer Dynamik funktioniert und der den Kunden ohne lautes Trara zur hohen Klimaambition von Bikeleasing abholt - schlicht und einfach in °C.

Danke auch an GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH für die Validierung der Emissionsdaten als Vorstufe zur XDC-Analyse.
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Der aktuelle GfRS-Infoservice 03/2024 ist online! i
https://lnkd.in/e9C3Qu5z
Hier finden Sie quartalsweise einen Überblick über die (anstehenden) Änderungen im Bio-Recht.

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Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

🌾📊 Die Getreideernte – ohne Körnermais und Corn-Cob-Mix – beträgt 2024 nach vorläufigen Zahlen rund 34,52 Millionen Tonnen. Das zeigt die neue Infografik unseres Bundesinformationszentrums Landwirtschaft (BZL). Damit ist die Erntemenge rund neun Prozent geringer als im Vorjahr und knapp zehn Prozent geringer als im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2023. Das geht aus dem Erntebericht des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hervor, der Ende August veröffentlicht wurde.

🚜 Der durchschnittliche Hektarertrag von Getreide – ohne Körnermais und Corn-Cob-Mix – liegt in Deutschland 2024 nach vorläufigen Zahlen bei 65,5 Dezitonnen. Damit ist er 3,5 Prozent geringer als im Vorjahr sowie 2,6 Prozent geringer als im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2023. Dabei schwanken die Hektarerträge deutlich zwischen den Bundesländern: Sie reichen von 48,4 Dezitonnen pro Hektar (dt/ha) in Brandenburg bis 74,2 dt/ha in Schleswig-Holstein.

🔗 Weitere Informationen zum Erntebericht des BMEL hat unser Bundesinformationszentrum Landwirtschaft auf seiner Internetseite www.praxis-agrar.de zusammengefasst.
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Die EU-Kommission hat ein Dokument mit Fragen und Antworten zur Umsetzung der EU-Öko-Verordnung im Bereich Imkerei erstellt. 🐝

Falls euch z.B. interessiert ob Bienenwachserzeuger oder -verarbeiter öko-zertifiziert werden können, schaut mal rein!

https://lnkd.in/ebBN9aJs

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Büro Lebensmittelkunde und Qualität GmbH

Import von Bio-Produkten: So geht ́s richtig! 🌍🍌☕️

Viele beliebte Lebensmittel wie Bananen, Kaffee oder Kakao können nicht in der EU angebaut werden, sind aber in Bio-Qualität erhältlich. Um diese Produkte in den Handel zu bringen, müssen sie importiert werden – aber wie läuft das eigentlich ab?

Am 07.11.2024 bieten wir gemeinsam mit GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH ein Informationsseminar an, das genau diese Frage beantwortet. Wir beleuchten die Herausforderungen und Anforderungen des Bio-Imports und zeigen, wie Sie sicherstellen, dass die Produkte alle strengen Bio-Standards erfüllen. 📋

Schauen Sie sich unser Video an, um einen ersten Einblick in das Thema Bio-Import zu bekommen.

Seien Sie dabei und lernen Sie, wie der Bio-Import richtig funktioniert. 🌱

➡️ Jetzt anmelden: https://lnkd.in/encrij46
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Sigrid Alexander

The ECA's new audit report on organic farming issues has just been published:
Organic farming in the EU
Gaps and inconsistencies hamper the success of the policy

.....
The EU funds for organic farming helped to increase the organic area, but the environmental and market objectives were not sufficiently taken into account. Moreover, due to data constraints, the policy’s impact could not be assessed. We have made recommendations to improve the strategy and effectiveness of the EU funds for the organic sector.
....
We found that there are gaps in the strategic framework of the EU policy for the organic sector. The EU action plans, which the Commission uses to define the strategy for the organic sector, lack important elements. Although the current plan is an improvement on the previous one, it still neither includes quantifiable targets for the defined objectives and actions, nor a way to measure progress. The only target for the organic sector is the non-binding 25 % target for the organically farmed land, which only focuses on increasing the area. There is no strategy and there are no targets for the organic sector beyond 2030.
....
https://lnkd.in/eYmmCjdC


The EU Commission has already provided feedback.
https://lnkd.in/ef8viX92


#ECA#Audit#report#organic#
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NAtürlich GfRS-biozertifiziert!

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Gestern hatten wir Wissenschaftler*innen aus dem Projekt ÖKoTier zu Besuch.

Ziel des Projektes ist es, die Prüfkonzepte für Tierwohl im Rahmen der Biokontrolle zu überprüfen, weiterzuentwickeln und zu vereinheitlichen.
Die GfRS ist bei diesem wichtigen Vorhaben als Projektpartnerin mit dabei.

Wir hoffen, wir konnten einen spannenden Einblick in unsere Tätigkeit als Zertifizierungsstelle geben!

https://lnkd.in/eTD5jJ4E

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Soil Association

📢Important update for all certified organic businesses - update on requirement for Certificates of Inspection (CoI) for organic products from the EU, EEA and Switzerland 📢

Department for Environment, Food and Rural Affairs (DEFRA) have just published an update on their organic import webpage stating that Certificates of Inspection, (COI), for organic products from the EU, EEA and Switzerland will now not be required until 1 February 2027. The published date had been February 2025, so according to this information on the website COIs from the EU, EEA and Switzerland will now be delayed by a further two years until February 2027.

This is all the information we currently have. We will send further updates to our clients via email as soon as we have any more details.

https://lnkd.in/eRNmwQae
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right°

Wie bei so vielen anderen Unternehmen auch, ist bei unserem Kunden Bikeleasing-Service Deutschland der Aufbau einer 1.5°C-Klimastrategie eine umfangreiche Aufgabe: Verschiedene Gesellschaften, wachsendes Geschäft und hohe Anforderungen an die Validierung der Rohdaten.

Wir freuen uns, Axel Hillebrandt und sein Team mit der XDC-Software darin begleiten zu dürfen, einen Ansatz aufzubauen, der in so einer Dynamik funktioniert und der den Kunden ohne lautes Trara zur hohen Klimaambition von Bikeleasing abholt - schlicht und einfach in °C.

Danke auch an GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH für die Validierung der Emissionsdaten als Vorstufe zur XDC-Analyse.
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Heute in Dresden: 20 Jahre Grünes_Wunder, mit viel Engagement und Herz Bio in Kitas und Schulen bringen. Wir gratulieren ganz herzlich!

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Überwachung einer Drittlands-Öko-Kontrollstelle in der Türkei - wir engagieren uns für sicheres Bio, weltweit!

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GfRS Gesellschaft für Ressourcenschutz mbH

Seit 2024 prüft und zertifiziert die GfRS auch das Herkunftskennzeichen Deutschland vom Zentrale Koordination Handel Landwirtschaft e. V. (ZKHL). Weitere Infos zu allen angebotenen Nachhaltigkeitslabeln finden sich unter https://lnkd.in/eayF3BwQ

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Hotline für landwirtschaftliche Betriebe, Garten- und Weinbaubetriebe

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 370 753 47
oder erzeugung@remove-this.gfrs.de (24/7)

Hotline für AHV, Verarbeitung, Import und Handel

Mo - Fr:   9.00 - 12.00 & 13.00 - 17.00 Uhr
Telefon  0551 - 488 77 31
oder oekosortiment@remove-this.gfrs.de/biokueche@remove-this.gfrs.de (24/7)

Notfallhilfe

Bei Problemen lassen wir Sie nicht allein. Wenn es einmal brennt und schnelle Hilfe gefordert ist, sind wir Ihre Feuerwehr.
Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen an notfallhilfe@remove-this.gfrs.de
 

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Bio-Landwirtschaft und Bio-Weinbau

Informationen für Landwirtschaft, Garten- und Weinbau

Wir zertifizieren Ihren Betrieb auf Grundlage der EU-Bio-Verordnung und prüfen auf Ihren Wunsch nach den Richtlinien bekannter Anbauverbände wie zum Beispiel Bioland, Demeter, Ecovin oder Naturland.

Zertifiziert nach EU-Bio-Verordnung – wie funktioniert das?  

"Bio" und "Öko" sind bei Agrarerzeugnissen, Lebensmitteln, Futtermitteln und besimmten landwirtschaftsnahen Erzeugnissen geschützte Begriffe. Wer seine Produkte so kennzeichnet, muss an einem besonderen Zertifizierungverfahren teilnehmen und es wird regelmäßig überprüft, ob die Vorgaben der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Auf dem Zertifikat, das nach der Prüfung ausgestellt wird, ist vermerkt, für welche Produkte bzw. Produktkategorien Bio-Hinweise verwenden werden dürfen.

Hier finden Sie Links zur EU-Bio-Verordnung und Erläuterungen.

Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Rechtsvorschriften für den Biologischen Landbau eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren, und zwar dann, wenn Sie alleiniger Bewirtschafter der Fläche sind.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse aus dem Pflanzenbau möglich.

2. Jahr Pflanzenbau
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: Erzeugnis aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau

2./3. Jahr Pflanzenbau
Bei Grünland und mehrjährigem Futterbau kann alles, was ab dem 24. Monat nach der Umstellung geerntet wird, mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Für einjährige Kulturen gilt: Was ab 24 Monaten nach der Umstellung gesät wird, kann nach der Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden. Dauerkulturen haben eine Umstellungszeit von 36 Monaten. Das heißt erst nach drei Jahren Umstellungszeit kann die Ernte mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

In der Tierhaltung gibt es zwei Umstellungsvarianten. Die gesamtbetriebliche Umstellung dauert i.d.R. zwei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeiten kann die Umstellungszeit bei der getrennten Umstellung ggf. unter zwei Jahren liegen.

Wir empfehlen Ihnen für die Betriebsplanung eine Umstellungsberatung in Anspruch zu nehmen.

Im Bereich der Erzeugung von Bio-Produkten sind Umstellungszeiten einzuhalten, damit sich Boden und Pflanzen an die neuen Bedingungen anpassen können. Voraussetzung für eine Anerkennung der Umstellungszeit ist, dass die Bestimmungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Die Umstellungszeit beginnt i.d.R. mit der Meldung der Fläche zum Kontrollverfahren.

1. Jahr
Noch kein Bio-Hinweis für Erzeugnisse möglich.

2. Jahr
Ab 12 Monate nach Umstellungsbeginn ist ein Hinweis auf die Umstellung möglich: "Wein aus der Umstellung auf den ökologischen Landbau". Eine Anreicherung von Umstellungstrauben darf nur mit Bio-Süßreserve oder Umstellungs-Süßreserve erfolgen. Wird Bio-Zucker verwendet, darf das Endprodukt nicht mehr mit Bio-Hinweis vermarktet werden.

3. Jahr
36 Monate nach Umstellungsbeginn kann die Ernte mit einem Bio-Hinweis versehen werden.

Saatgut/Pflanzgut
In erster Linie sollen Bio-Saatgut und -Pflanzgut verwendet werden. Wenn kein ökologisches Saatgut oder Pflanzgut verfügbar ist, kann Umstellungsmaterialverwendet werden. Wenn auch kein Umstellungsmaterial verfügbar ist, kann konventionelles Material beantragt werden. Die Verfügbarkeit von Saatgut, Pflanzgut und anderem Vermehrungsmaterial aus biologischer Erzeugung und aus Umstellung wird über die Internetdatenbank organicXseeds: www.organicxseeds.com/ abgebildet. Hier können Sie nach dem Angebot und Anbietern recherchieren. Für Kernobst sind besondere Regelungen zu beachten.

Vor dem Einsatz von Pflanzenvermehrungsmaterial aus Umstellung, das nicht vom eigenen Betrieb stammt, ist ein Nachweis erforderlich, dass in der Datenbank kein vergleichbares ökologisches Material verfügbar ist.

Vor dem Einsatz von konventionellem Material muss ein Antrag über die Datenbank gestellt werden.

Konventionelles Vermehrungsmaterial darf nach der Ernte nicht mit unzulässigen Mitteln behandelt worden sein.

Düngemittel

Sobald der Nährstoffbedarf Ihrer landwirtschaftlichen Flächen nicht durch pflanzenbauliche Maßnahmen (z.B. den verpflichtenden Anbau von Leguminosen) und durch betriebseigene Düngemittel gedeckt werden kann, besteht die Möglichkeit (unter bestimmten Voraussetzungen) betriebsfremde Düngemittel aufzunehmen. Tierische Wirtschaftsdünger sind anderen Wirtschaftsdüngern vorzuziehen.
Der Betrieb muss in der Lage sein, den Bedarf für den Import von betriebsfremden Nährstoffen nachzuweisen.

Düngerzukauf ist immer als Ausnahme zu betrachten. Mineralische Stickstoffdünger oder aufgeschlossene Phosphordünger können im Ökolandbau nicht eingesetzt werden. Im Anhang II der EU-Verordnung 2021/1165 sind alle zulässigen Düngemittel und Bodenverbesserer aufgeführt.

Pflanzenschutzmittel
Krankheiten und Schädlingen wird im biologischen Landbau in erster Linie vorbeugend begegnet. Im Biolandbau zulässige Wirkstoffe von Pflkanzenschutzmitteln sind in Anhang I der EU-Verordnung 2021/1165 genannt. Nationale Zulassungen und Beschränkungen sind zu beachten.

Auf unserer Linkseite für Öko-Betriebsmittel sind hilfreiche Links aufgeführt.

Die Tierhaltung im ökologischen Landbau muß artgerecht sein. Daher machen die EU-Rechtsvorschriften unter Anderem klare Vorgaben für Haltungseinrichtungen und Ställe. Nicht jeder Stall, der vor der Umstellung auf ökologischen Landbau errichtet wurde, entspricht den EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau. Eine Schweine- oder Rinderhaltung auf Vollspaltenböden oder eine Haltung von Legehennen in Kleinvolieren ist beispielsweise nicht zulässig. Allen (Säuge-)Tieren muss eine ausreichend große, feste, ausreichend trockene, eingestreute Liegefläche zur Verfügung stehen. Mindestens 50% der Stallfläche müssen planbefestigt sein. Weiterhin gibt es für alle Tierarten festgelegte Mindeststall- und Mindestauslaufflächen, welche im Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 2020/464 aufgeführt sind. Gegebenenfalls müssen Ställe umgebaut und/oder Tierzahlen reduziert werden. Stallumbauten müssen nicht vor Beginn der Umstellung Ihres Betriebs abgeschlossen sein, sondern sind auch im Laufe der Umstellungszeit Ihres Betriebes möglich. Nähere Informationen können Sie dazu im Rahmen einer einschlägigen Umstellungsberatung erhalten.

Ist ein Tierzukauf erforderlich, soll dieser von Bio-Betrieben erfolgen. Wenn Tiere von Bio-Betrieben nicht in ausreichender Menge verfügbar sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Tiere aus konventionellen Betrieben hinzugenommen werden. Der Antrag auf Ausnahmenehmigung muss über die Internetdatenbank OrganicXLivestock gestellt werden. Die Tiere werden  mit Zugang auf dem Bio-Betrieb unter Beachtung der tierartspezifischen Umstellungszeit umgestellt.

Die Tiere müssen mit ökologischen Futtermitteln gefüttert werden.
Dabei muss das Futter soweit als möglich vom eigenen Betrieb stammen:

  • mindestens 60% bei Pflanzenfressern(ab 1.1.2024 mindestens 70%)
  • mindestens 30% bei Schweinen und Geflügel (oder in derselben Region erzeugt worden sein).

Pflanzenfresser, wie beispielsweise Rinder, Schafen und Ziegen,  ist  Weidegang zu gewähren, wann immer die Umstände dies gestatten.

In Anhang III Teil A der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen konventionelle Einzelfuttermittel sowie Einzelfuttermittel mikrobiellen oder mineralischen Ursprungs aufgeführt.

In Anhang III Teil B der Verordnung (EU) Nr. 2021/1165 sind die zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und Verarbeitungshilfsstoffe gelistet.

Generell gilt, dass alle Futtermittel und Futtermittelkomponenten nicht unter der Verwendung von genetisch veränderten Organismen (GVO) bzw. aus oder durch GVO hergestellt sein dürfen.

Anbindehaltung wird nur bei Kleinbetrieben mit Ausnahmegenehmigung der Behörde toleriert. Als Kleinbetrieb zählt ein Betrieb mit einer Anzahl von höchstens 50 Rindern zzgl. Nachzucht. Voraussetzung ist, dass ein Umbau nicht möglich ist, den Tieren mindestens zweimal pro Woche Zugang zu Auslauf gewährt, dies vom Betriebsleiter dokumentiert wird und die Anforderungen an Größe und Beschaffenheit der Liegeflächen (sauber und trocken, feste Bauweise) eingehalten werden. Zusätzlich muss während der Weidesaison solange wie möglich Weidegang angeboten werden.

Die Länderarbeitsgemeinschaft Ökologischer Landbau (LÖK, Arbeitskreis der Öko-Landesbehörden) hat sich unter Beteiligung von Wissenschaft, Wirtschaft, Anbauverbänden und Behörden mit offenen Fragen zur ökologischen Geflügelhaltung beschäftigt und die Umsetzung des EU-Bio-Rechts für Geflügelhalter konkretisiert. Die Auslegungshinweise der Länder befinden sich aktuell in der Überarbeitung durch die LÖK.

Wein, Perlwein und Sekt werden mit dem EU-Bio-Logo gekennzeichnet (Merkblatt EU-Bio-Logo).

Das deutsche Bio-Siegel darf ebenfalls verwendet werden, weiterhin aber nicht für Umstellungsware.

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Für den Ausbau von Weinen gelten die Anforderungen des Anhang V Teil D der VO (EU) Nr. 2021/1165.

Für bereits füllfertig ausgebaute Weine, die vor dem 01.01.2022 hergestellt wurden, wird weiterhin der Anhang VIIIa (EG (VO) 889/2008) zugrundegelegt.

Worauf muss ich bei der Weinverarbeitung achten?

Bestimmte Verarbeitungsschritte sind bei der Bio-Weinbereitung verboten.
Hierzu gehören unter anderem:

  • Erhitzung des Erzeugnisses über 75°C
  • Teilweise Konzentrierung durch Kälte
  • Entschwefelung durch physikalische Verfahren (auch bei Süßreserve!)
  • Behandlung durch Elektrodialyse zur Weinsteinstabilisierung
  • Teilweise Entalkoholisierung von Wein
  • Behandlung mit Kationenaustauschern zur Weinsteinstabilisierung

Auch der Gesamt-SO2-Gehalt (gemessen auf die gefüllte, verkaufsfertige Flasche) wird bei ökologisch erzeugten Weinen begrenzt:

  • Rotweine unter 2 g/l Restzucker - maximal 100 mg/l
  • Weißweine und Roséweine unter 2 g/l Restzucker – maximal 150 mg/l

Ist eine Kennzeichnung mit dem Warenzeichen eines Bio-Anbauverbandes geplant, sind die Verbandsrichtlinien zu beachten.

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzept und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten"?

Auf unserer Homepage können Sie sich einfach für die Bio-Zertifizierung anmelden. Mit Hilfe der "Übersicht Betriebsbeschreibung" stellen Sie uns alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Lageplan, Sortimentsliste. Lieferantenliste, Vorsorgekonzewpt und ggf. Musteretiketten) zur Verfügung. Weitere Infos zum Vorsorgekonzept finden Sie im Abschnitt "Welche Anforderungen gelten für die Aufbereitung/Verarbeitung von Bio-Produkten?"

Das erste Audit führen wir nach der Prüfung Ihrer Antragsunterlagen durch. Zunächst wird das Meldeformular für die zuständige Landes-Bio-Behörde vervollständigt. Danach wird überprüft, ob die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung in Ihrem Unternehmen eingehalten werden. Offene Fragen werden besprochen und erforderlichenfalls Maßnahmen vereinbart, die im Unternehmen umgesetzt werden müssen, damit die Bio-Zertifizierung erfolgen kann.

Nach dem Audit erhalten Sie eine Auswertung, in der ggf. Maßnahmen aufgeführt sind, die sicherstellen, dass die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung eingehalten werden. Anschließend wird durch die GfRS eine Zertifizierungsentscheidung getroffen. Wenn die Anforderungen der EU-Bio-Verordnung erfüllt sind, stellen wir Ihnen ein Bio-Zertifikat aus.
Die GfRS veröffentlicht wie viele weitere Öko-Kontrollstellen ihre Bio-Zertifikatsinhaber auf der Internet-Plattform www.bioc.info.

Folgeaudits werden angekündigt und unangekündigt durchgeführt. Ihre Häufigkeit richtet sich nach der Risikoklasse, in die Ihr Unternehmen von der GfRS eingestuft wurde, i.d.R. einmal jährlich. Es wird geprüft, ob Ihr Unternehmen auch weiterhin die Vorschriften der EU-Bio-Verordnung erfüllt.

Bitte teilen Sie uns wesentliche Änderungen im Unternehmen auch schon vor dem nächsten Audit schriftlich mit. Wichtige Änderungen sind für uns beispielsweise die Aufnahme neuer Verarbeitungsverfahren, neue Dienstleister in der Bio-Wertschöpfungskette oder Anschriftenänderungen.

Bio-Anbauverbände:
www.ecovin.de, www.bioland.de, www.demeter.de

Links für Landwirte und Gartenbauer
www.oekolandbau.de/erzeuger/
Erzeugerbereich des Ökolandbau-Portals mit vielen Informationen zum Bio-Anbau. Für Betriebe mit Hofverarbeitung ist auch der Bereich für Verarbeiter interessant.
Darüber hinaus bieten die Landwirtschaftskammern bzw. –ämter der einzelnen Bundesländer sowie verschiedene freie Berater und Berater der Anbauverbände Hilfestellung bei der Umstellung auf den ökologischen Landbau an.

 

Links für Winzer
Beratung für den Ökologischen Weinbau:
www.dlr-rnh.rlp.de, www.oekolandbau.rlp.de, brw-eltville.de/dez-weinbau/

Staatliches Weinbauinstitut Freiburg, Merzhauser Straße 119, 79100 Freiburg
Matthias Wolff, Johannes Hügle
Tel. 0761/40165-989, Fax: 0761/40165-70,
Matthias Wolff: 0170/7947059, Johannes Hügle: 0160/90772705

Wir sind für Sie da

Bio-Landwirtschaft und Gartenbau:
Vanessa Westphal, vanessa.westphal@remove-this.gfrs.de

Bio-Weinbau:
Brigitte Dierkes, brigitte.dierkes@remove-this.gfrs.de

Hotline: 0551 - 370 753 47

Weitere Informationen

Die EU-Bio-Verordnung schützt die Begriffe "bio" oder "öko". Lassen Sie sich die EU-Bio-Verordnung hier erklären.
Weitere Detailinfos finden Sie in unserem E-Learning www.org-lex.eu.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung für die Landwirtschaft, Landwirtschaft mit Aquakultur, Imkerei, Futtermittelhersteller abläuft.

Lesen Sie wie die Bio-Zertifizierung im Weinbau abläuft.

Unser Leitfaden für den biologischen Zierpflanzenbau informiert Sie zur Bio-Zertifizierung in diesen Sonderkulturbetrieben.

Hier finden Sie unsere Vertragsbedingungen.

Die Abrechnung unserer Zertifizierung erfolgt nach dem GfRS-Leistungskatalog.

Melden Sie sich zur Zertifizierung an: Online-Anmeldung.